Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 122

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

15.45.00

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher! Wenn wir das Wort Gewerbe­ordnung hören, dann könnten wir sagen: Und täglich grüßt das Murmeltier. Wir haben wieder einmal einen Teil der Gewerbeordnung, den man reparieren, vervollständigen oder ändern könnte.

Es stellt sich schon die Frage, Herr Staatssekretär – der Herr Bundesminister ist ja nicht da, er verspricht mir seit acht Jahren, dass man einmal generell die Gewerbe­ordnung überarbeitet, auch der Vizepräsident der Wirtschaftskammer, der Kollege Matznetter, verspricht das seit acht Jahren –, und ich richte hier die Frage an Sie: Wann ist endlich daran gedacht, die Gewerbeordnung einmal wirklich zu reparieren? – Diese Frage stelle ich Ihnen!

Es geht jetzt um diese Berufsanerkennungsrichtlinie. Zum Ersten ist das wieder so ein Punkt, wo man gewisse EU-Vorgaben übererfüllt. Wir wissen, dass die EU uns seit Jahren auffordert, grenzüberschreitende Berufsanerkennung innerhalb der EU-Staaten durchzuführen. Das erfolgt in Österreich in vielen Bereichen nicht, denn die Gewerbe­ordnung vieler reglementierter Gewerbe spricht dagegen und verhindert das. Zum Beispiel, ich sage Ihnen ein Stichwort, Fußpflegerinnen: Die Ausbildung in Deutschland wird in Österreich nicht anerkannt. – Es gibt noch mehrere solche Dinge, ich könnte sie Ihnen aufzählen, das würde heute aber den Zeitrahmen sprengen.

Zum Ersten ist nicht einzusehen, warum EWR- und Drittstaatsbürger diese Berufs­anerkennung automatisch bekommen sollen, wenn man sie innerhalb der EU-Staaten nach wie vor nicht durchführt. Auch die Stellungnahme der Arbeiterkammer sagt ganz klar, „dass die ,automatische Anerkennung‘ […] keine inhaltliche Prüfung der vorlie­genden Qualifikationen des Gewerbetreibenden vorsieht, aber zwei Drittel aller regle­mentierten Gewerbe erfasst“ und „sehr geringe Qualifikationsnachweise zulässt“.

Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Halten Sie diese Regelung der automatischen Berufsanerkennung auch für EWR- und Drittstaatsbürger für gerechtfertigt, wenn man innerhalb der EU diese Anerkennung nicht vollzieht?

Und die zweite Frage, Herr Staatssekretär: Finden Sie nicht, dass es eine Inländer-diskriminierung ist, wenn zum Beispiel eine österreichische Staatsbürgerin in Deutsch­land die Ausbildung zur Fußpflegerin macht, ein Abschlussdiplom vorlegt und in Österreich nicht in der Lage ist, diesen Beruf auszuüben?

Herr Bundesminister! Das, was Sie hier machen, ist wieder eine geringfügige Repa-ratur der Gewerbeordnung. Gehen Sie endlich eine großräumige Gewerbeordnungs­reparatur an! (Beifall bei der FPÖ.) Und vor allen Dingen, Herr Bundesminister, hören Sie endlich auf, bei EU-Vorgaben alles in Bausch und Bogen anzunehmen und dafür die Inländer zu diskriminieren! (Beifall bei der FPÖ. Ruf bei der FPÖ: Ja, so ist es!)

15.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort. – Bitte.

 


15.47.53

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Zum Thema Gewerbeordnung: Herr Kollege Themessl, ich bin eigentlich schon froh darüber, dass wir nicht alles aner-kennen. (Abg. Themessl: Tun wir aber!) Wir sind ohnehin schon so liberal, dass wir nicht alles anerkennen, was europaweit für eine Gewerbeberechtigung Gültigkeit hat.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite