Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 157

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


17.41.07

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Kollege Hagen, wenn Sie ernsthaft glauben, dass junge Menschen deswegen eine Straftat eher begehen, weil die Strafdrohung geringer ist, dann … ja. (Abg. Hagen: Das ist schon so! Das ist nachgewiesen! – Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.) Ich glaube, der Herr Bundesminister lädt Sie gerne einmal ein und erklärt Ihnen, wie das genau funktioniert. Aber die Motivation, dass ich lese, jetzt komme ich ein bisschen weniger lang in Haft, und deswegen begehe ich eine Straftat, halte ich für einigermaßen daneben. (Abg. Hagen: Reden Sie einmal …!)

Dieses Gesetz ist ein richtiger Schritt. Es gab diverse Arbeitsgruppen, die sinnvolle Vorschläge gemacht haben, und es ist ein richtiger Schritt in Richtung einer modernen Jugendgerichtsbarkeit. Ich glaube, es ist höchste Zeit, dass wir da zu Änderungen kommen. Die Vorfälle, die ja auch mit ein Punkt waren, wieso man versucht hat, zu Änderungen zu kommen, hat der Kollege Steinhauser schon angesprochen. Gerade die Möglichkeit der Sozialnetzkonferenzen ist ein sehr innovativer und sinnvoller Weg, weil es ja wirklich darum geht, dass man jungen Straftätern die Möglichkeit gibt, dass sie eben wieder weg von der schiefen Bahn und auf die gerade Bahn kommen.

Wir wissen, wie negativ die Auswirkungen sind, wenn man junge Menschen insbe­sondere in U-Haft hat, und dass sie in der Regel dort mit mehr Problemen hinausgehen als sie hineingegangen sind. Und deswegen muss man schauen – beziehungsweise kann nur das das Ziel sein –, dass man so wenig Haft wie möglich in dem Zusam­menhang verhängt.

Was mir an dieser Reform leider fehlt, was aber, glaube ich, sinnvoll gewesen wäre, wäre die Schaffung eines entsprechenden Kompetenzzentrums für alle Jugendlichen, die Straftaten begangen haben.

Zur Auflösung des Jugendgerichtshofes: Wir haben vom Kollegen Jarolim schon gehört, welche großartigen Verdiensten sich der erworben hat. Die Auflösung des Jugendgerichtshofes unter Justizminister Böhmdorfer hat leider eine Lücke in das System hineingerissen, die bis jetzt leider nicht geschlossen werden konnte, und diese Lücke ist einfach ganz massiv. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir einen entsprechen­den Gerichtshof oder so ein Kompetenzzentrum haben. Und ich glaube, wenn wir schon den Jugendgerichtshof in der damaligen Form nicht haben, dann sollten wir wenigstens die Kompetenzen für Jugendliche irgendwo bündeln.

Wir schlagen dementsprechend einen kleinen Schritt vor, nämlich zur Zusammen­legung und Konzentration im Bereich der bezirksgerichtlichen Jugendstrafsachen. Ich glaube, der Schritt ist sinnvoll, und er ist vor allem deswegen sinnvoll, weil kaum budgetäre Mittel in dem Zusammenhang notwendig wären. Wir würden es mit der Expertise, die vorhanden ist, die sowohl für die Jugendrichter als auch für die Jugend­lichen dann natürlich von großem Vorteil ist, schaffen, hier einen sinnvollen Schritt in die richtige Richtung zu machen.

Dementsprechend bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzen­tration bezirksgerichtlicher Jugendstrafsachen

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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