Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 158

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„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Geset­zes­entwurf vorzulegen, der die Konzentration von bezirksgerichtlicher Jugendgerichts­barkeit und Vormundschafts- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit an einem Bezirksgericht am Sitz des jeweiligen Landesgerichtes vorsieht.“

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Ich bin überzeugt davon, dass es unsere Pflicht als Parlamentarier ist, dass wir jegliche Chance, die wir haben, nutzen, damit wir junge Menschen, die einmal eine Straftat begangen haben, davon abhalten, dass sie rückfällig werden, dass das nicht noch einmal passiert. Die Zahlen, die es damals beim Jugendgerichtshof gab, dass es einfach die geringsten Rückfallquoten gab, sprechen wohl für sich.

Wenn wir den schon, wie gesagt, nicht haben, dann gibt es ein paar Vorschläge von Experten, wie wir es besser machen könnten, nämlich beispielsweise durch die Konzentration bei einem Bezirksgericht. Ich hoffe, dass Sie dem Antrag zustimmen können, weil wir damit einfach noch besser gewährleisten könnten, dass junge Straf­täter nicht noch einmal straffällig werden und eben ihre entsprechende zweite Chance bekommen.

Noch ganz kurz zum Schluss zur Sache mit dem Tilgungsgesetz. Wir haben schon gehört, es geht darum, dass jetzt eine Möglichkeit besteht, bei Verurteilungen nach dem sogenannten Anti-Homosexuellen-Paragraphen eine Tilgung zu beantragen. Ich habe es auch im Ausschuss schon gesagt, das ist nicht meine präferierte Lösung. Ich hätte mir auch vorgestellt, dass wir da weiter gehen und klar sagen, dass diese Urteile aufgehoben werden und es eine entsprechende Entschuldigung vonseiten der Republik Österreich gibt.

Ich glaube aber trotzdem, dass es besser ist, dass man dieses Antragsrecht in Bezug auf die Tilgung hat, denn es ist jedenfalls besser, als wenn es nichts gäbe. In dem Zusam­menhang bin ich nicht davon überzeugt, dass das die richtige Lösung ist, aber es ist jedenfalls eine bessere Lösung, als wenn gar nichts kommen würde. Dement­sprechend halte ich es für sinnvoll, dass wir auch da zustimmen, wenn ich auch mit der Lösung an sich nicht hundertprozentig zufrieden bin und mir mehr erwartet hätte. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Gisela Wurm.)

17.45


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzen­tration bezirksgerichtlicher Jugendstrafsachen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (852 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichts­gesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Bewährungshilfegesetz geändert werden, und mit dem ein Bundesgesetz zur Tilgung von Verurteilungen nach §§ 129 I, 129 I lit. b, 500 oder 500a Strafgesetz 1945 sowie §§ 209 oder 210 Strafgesetzbuch erlassen wird (JGG-ÄndG 2015)

Seit Oktober 2013 liegt der Abschlussbericht des Runden Tisch "Untersuchungshaft für Jugendliche" vor. Einige der Ergebnisse wurden bereits durch organisatorische Maß-


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