Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 171

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18.21.37

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der aktuellen Gerichtsgebühren-Novelle wird ein Reformschritt im Bereich der Gerichtsgebühren gesetzt – mein Vorredner hat das angesprochen und auch positiv erwähnt –, wodurch es zu Verwaltungsvereinfachungen, zu Klarstellungen, aber vor allem auch, was den Bürger vor allem interessiert, zu Senkungen der besagten Gebühren kommen soll. Das Justizministerium schätzt, dass man pro Jahr für den Bürger/die Bürgerin über 5 Millionen € an Gebühren einspart, und das ist immerhin etwas.

Mit dieser Novelle sollen die Gebühren im Rechtsmittelverfahren außerhalb von strei­tigen Verfahren generell neu geregelt werden; man schätzt in etwa 1,3 Millionen € an Ersparnis. Es soll im Vergleich zur geltenden Rechtslage vor allem auch bei Exe­kutions- und Insolvenzverfahren sowie bei Unterhalts- und Pflegschaftssachen zu einer Reduktion der Gerichtsgebühren kommen.

Die Grenze für die Gebührenbefreiung wird zum Beispiel bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten von 1 450 € auf 2 500 € angehoben. Das bedeutet, dass in Zukunft mehr arbeitsrechtliche Verfahren als bisher von Gebühren befreit sind. Man schätzt, dass sich die Menschen dadurch an die 300 000 € an Gebühren ersparen.

Bei der Grundbuchseintragungsgebühr erfolgen Klarstellungen, die insbesondere bei Ab- und Zuschreibungen von Liegenschaften ebenfalls eine Ersparnis von rund 1 Million € bringen.

Im Zuge der Novelle sollen auch die Gebühren für Firmenbuchabfragen in Ent­sprechung einer EU-Richtlinie gesenkt werden. Das soll in etwa 2,5 Millionen € an Ersparnis bringen.

Sie sehen, dass insbesondere auch kleineren Unternehmen der Zugang zu Basisdaten im Firmenbuch erleichtert werden soll und dass insgesamt die Bevölkerung entlastet werden soll. Und es ist schon ein wichtiger Schritt, in einer Zeit, wo die Menschen sagen: Alles wird teurer!, Gebühren zu senken. Das ist positiv.

Das Gesetz wird mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten, bringt also unmittelbar etwas.

Es gibt aber auch eine Neuerung. Es werden ja in vielen europäischen Sprachen sogenannte diakritische Zeichen verwendet; im Französischen, im Spanischen, im Ungarischen, im Kroatischen, im Serbischen und in anderen Sprachen. Das sind kleine Zeichen wie Striche, Häkchen oder Bögen in Verbindung mit einem Buchstaben, und die Darstellung dieser Zeichen war bisher technisch nicht möglich. Wenn ein Franzose, der ein Accent im Namen hatte, oder ein Ungar oder ein Serbe eine Firma gründeten und ihre Namen richtig schreiben wollten, so war das bisher nicht möglich. Jetzt ist das technisch möglich, und das erfolgt auch ohne zusätzliche Gerichtsgebühren.

Ich halte das für ein positives Signal, weil wir viele Unternehmerinnen und Unterneh­mer aus Mittel- und Osteuropa haben, die in Österreich aktiv sind, und auch aus anderen Ländern Europas, die derartige diakritische Zeichen in ihren Namen haben. Ich finde, damit kommt es zu einer positiven Aufwertung dieser Menschen, ihr Engage­ment wird honoriert, indem sie ihren Namen, ihre Firmenbezeichnung richtig schreiben können, und das unterstreicht auch, dass wir derartige Unternehmer, die in Österreich aktiv sind, wollen; insbesondere in Wien gibt es derartige Unternehmen.

Das bedeutet auch, dass es zu einer Internationalisierung der Wirtschaft kommt, und das halte ich für sehr positiv. Umgekehrt ist ja auch Österreich der größte Investor in diesen Staaten in Mittel- und Südeuropa, und daher ist das ein sehr gutes Signal.

Auch für die österreichischen Volksgruppen ist das positiv, die in ihren Namen auch oft derartige diakritische Zeichen haben. Das ist auch ein Signal zur Unterstützung der


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