Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 170

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17. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 976/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung eines Gerichtsgebührenrechners (933 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


18.18.51

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gerichtsgebühren sind ein Thema, über das wir hier oft diskutieren, weil in Österreich eine besondere Situ­ation dadurch besteht, dass die Justizverwaltung zu 120 Prozent durch die Gerichts­gebühren überfinanziert ist – eine besondere Situation –, insbesondere durch die Grundbucheintragungsgebühren, die 80 Prozent dieses Aufkommens ausmachen. Wir diskutieren auch immer wieder darüber, dass das in Wirklichkeit eine verdeckte Steuer ist, weil da nicht einer Leistung eine Gegenleistung des Staates gegenübersteht.

Unabhängig davon ist dieser Gesetzesvorschlag aber zu begrüßen, weil die Gerichtsgebühren wieder durchforstet wurden und es zu einer Senkung kommt, denn es ist ja wichtig, dass die Bevölkerung die Möglichkeit hat, von den Gerichten Ge­brauch zu machen. Wenn die Schwellen zu hoch sind, also wenn die Gebühren zu hoch sind, dann könnte das dazu führen, dass einzelne Bevölkerungsschichten tatsächlich daran gehindert werden, ihr Recht zu bekommen.

Daher begrüßen wir diese Senkung der Gebühren. Es sind hauptsächlich Rechtsmittel­gebühren in Exekutionsverfahren, Insolvenzverfahren, Außerstreitverfahren, aber vor allem auch in Pflegschafts- und Unterhaltsverfahren. – Alles sehr positiv. Auch die Reduktion bei den Firmenbuchabfragen ist ein positiver Schritt.

Ein Antrag allerdings wird auch abgelehnt, und zwar der Antrag, der von den NEOS gekommen ist, einen Gebührenrechner einzuführen. Wer sich jemals mit Gerichtsge­bühren beschäftigt hat, weiß, dass das eine eigene Wissenschaft ist. Daher wäre es wirklich sinnvoll, wenn man der Bevölkerung etwas in die Hand gäbe, womit sie sich in etwa ausrechnen könnte, welche Gerichtsgebühren anfallen, wenn sie sich auf ein Verfahren einlässt. Es hätte unsere Zustimmung bekommen, einen derartigen Gebüh­ren­rechner zu installieren. aber es wurde leider von den Regierungsparteien abgelehnt. Das ist ein Wermutstropfen.

Wir bleiben jedenfalls dran, dass man die Gerichtsgebühren weiter durchforstet. Es gibt immer noch Bereiche, wo der Zugang zum Recht immer noch sehr schwierig ist.

Auch die verdeckte Steuer der Grundbucheintragungsgebühr sollte man grundlegend diskutieren, wenngleich auch wir natürlich verstehen, dass der Staat und die Justiz Geld brauchen. Trotzdem kann das nicht über den falschen Weg einer verdeckten Steuer gehen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scherak. – Zwischenruf des Abg. Jarolim.)

18.21


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich ist der nächste Redner. – Bitte.

 


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