Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 174

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gerInnen kaum zu Gute kommen wird, da diese auch unverhältnismäßig weniger oft mit dem Grund- und Firmenbuch in Berührung kommen.

Auch das österreichische System der Verfahrenshilfe, dass grundsätzlich bedürftigen Rechtssuchenden offen steht, schafft keine Abhilfe beim Zugang zum Recht. Der CEPEJ-Bericht der EU-Kommission zeigt auf, dass Österreich bestenfalls euro­päisches Mittelmaß ist, was die Verfahrenshilfe betrifft. Österreich wendet jährlich pro Kopf EUR 2,25 für Verfahrenshilfe auf. Das entspricht exakt dem Median. Die durchschnittliche Verfahrenshilfe der EU-Mitgliedsstaaten beträgt sogar EUR 5,72.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine umfassende Evaluierung der Gerichtsgebühren vorzulegen. Dabei soll insbesondere untersucht werden, inwiefern das derzeitige Gebührenniveau sozial schwächere Gruppen am Zugang zum Recht hindert.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


18.29.44

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bereits vor 14 Tagen, als wir das Budget diskutiert haben, hat sich die Debatte nicht zuletzt um die Höhe der Gerichts­gebühren bewegt. Wir erleben nun einen ersten Schritt in die richtige Richtung im Hinblick auf die Absenkung der Gerichtsgebühren. Weitere Schritte werden hoffentlich noch folgen, wiewohl, Herr Bundesminister, verbunden mit diesem Appell an Sie wir auch konzedieren, dass Sie – wie Sie ja auch schon im Ausschuss dargestellt haben – gewissen budgetären Zwängen im Ministerium unterliegen und das natürlich auch immer wieder mit dem Finanzminister abzuklären haben. Nichtsdestotrotz kann natür­lich eine Senkung von Gerichtsgebühren aus Sicht der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nur begrüßt werden.

Was den Antrag auf Einführung eines Gerichtsgebührenrechners betrifft, so hat dieser Antrag durchaus einen gewissen Charme – wenn es denn so einfach wäre! Wir alle wissen, dass bei Gerichtsverfahren sehr viele Variablen zusammenkommen, speziell im Zivilprozess, und zwar ist es nicht nur die Höhe der Gerichtsgebühren selbst, die da zum Tragen kommt, sondern es können auch Anwaltskosten, eventuelle Sachver­ständigenkosten und Kosten des Instanzenzuges anfallen. Daher ist es, glaube ich, nicht ganz so einfach, von vornherein zu sagen, in welcher Höhe der Rechtsunter­worfene – das wissen wir, dass das für den Laien schwierig ist –, in welcher Form der Rechtsunterworfene mit Kosten zu rechnen haben wird.

Ich finde, wir sollten dieses Thema durchaus weiter diskutieren. In der vorliegenden Form ist der Antrag allerdings, glaube ich, noch etwas zu simpel gehalten, weswegen wir ihn ablehnen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

18.31


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


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