Die Gebührensenkung ist natürlich trotzdem nicht falsch, aber es gibt keinen Grund zum Feiern, sondern es gibt eigentlich einen Grund, einen Antrag der Grünen anzunehmen. Wir wollen, dass die Gerichtsgebühren evaluiert werden und dann sehr gezielt auch dort weitere Senkungen vorgenommen werden, wo Rechtsschutzsuchende über Gebühr belastet werden.
Der entsprechende Antrag lautet wie folgt:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Gerichtsgebühren
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine umfassende Evaluierung der Gerichtsgebühren vorzulegen. Dabei soll insbesondere untersucht werden, inwiefern das derzeitige Gebührenniveau sozial schwächere Gruppen am Zugang zum Recht hindert.
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Genau das ist unser Auftrag und genau in diese Richtung muss die Debatte laufen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)
18.29
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde betreffend Evalu-ierung der Gerichtsgebühren
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (901 d.B.): Gerichtsgebühren-Novelle 2015 – GGN 2015 (932 d.B.) (TOP 16)
Begründung
Im Jahr 2014 hat die Justiz 954 Millionen Euro an Gerichtsgebühren eingenommen. Dem gegenüber stehen Aufwendungen in der Höhe von 765 Millionen Euro. Insgesamt nahmen die österreichischen Gerichte somit 189 Millionen Euro mehr ein als sie ausgeben. Dass entspricht einem Kostendeckungsgrad von 124%. Dabei war das Jahr 2014 kein Einzelfall. Die Gerichte bilanzieren jedes Jahr positiv.
Mit der vorliegenden Novelle werden die Gerichtsgebühren teilweise gesenkt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings erfolgt die Senkung nicht anhand sozialpo-litischer Überlegungen, sondern orientiert sich an Sachzwängen, die durch höchstgerichtliche Judikatur oder durch eine unklare Rechtslage verursacht wurden.
Die Reform hat ein Volumen von 5,2 Millionen Euro jährlich. Davon betreffen knapp 70% (3,6 Million Euro) die Gebühren im Bereich des Grund- und Firmenbuchs. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Reform gerade sozial bedürftigen Bür-
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