Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 175

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18.31.43

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundes-minister! Hohes Haus! Herr Bundesminister, ich freue mich natürlich über die Senkung bei den Gerichtsgebühren. Wie Sie wissen, habe ich Monat für Monat immer wieder gefordert, dass die Gerichtsgebühren gesenkt gehören. Das ist jetzt ein erster Schritt, ein guter Schritt. Wir haben von meinen Vorrednern schon gehört, dass einfach zu hohe Gebühren eingehoben werden, dass das Justizministerium im Prinzip auf Kosten der Steuerzahler Gewinne schreibt. Das ist abzulehnen. Aber Sie gehen ja mit dieser Novelle in die richtige Richtung, deshalb gibt es von uns eine ganz klare Zustimmung.

Ich möchte auch überleiten zum Antrag der Kollegen von den NEOs betreffend den Gerichtsgebührenrechner und komme in diesem Zusammenhang wieder auf mein Beispiel zurück, das ich hier, glaube ich, auch schon einmal gebracht habe.

In der Unterhaltssituation ist es oft so, dass Unterhalt gezahlt werden muss, dass aber oft ungerechtfertigter Unterhalt gezahlt wird, die Menschen, die betroffen sind, sich aber nicht trauen, eine Klage einzubringen, weil erstens hohe Gerichtsgebühren entrich­tet werden müssen, dass man überhaupt Klage erheben kann, um wieder etwas in die richtige Richtung zu bringen; das ist im Unterhaltsrecht ja meistens der Fall. Deshalb scheuen sich die Leute, Schritte zu setzen, um zu ihrem Recht zu kommen, beziehungsweise nehmen sie es in Kauf, dass ihnen Unrecht geschieht, weil ihnen die Gerichtsgebühren entweder zu gefährlich oder zu geheimnisvoll sind, weil sie Angst haben, dass sie sie nicht zahlen können, oder weil sie vielleicht einfach von den Kosten her darüber hinwegsehen.

Herr Minister, Sie haben hier schon einmal erklärt, dass jeder zu seinem Recht kom­men kann. Wer mittellos ist, bekommt vom Gericht natürlich einen Vertreter und alles drum und dran zur Seite gestellt. Das ist mir schon klar. Aber es gibt Menschen, die einfach über dieser Grenze liegen, aber trotzdem jeden Cent zehnmal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben, und für diese Menschen stellen diese hohen Ge­richts­gebühren ein großes Problem dar. Daher muss man schon darüber nachdenken, wie auch diese Menschen zu ihrem Recht kommen können, ohne dass sie gleich ihre Existenz gefährden, wenn sie vor Gericht ziehen, um ihr Recht einzuklagen beziehungsweise um zu ihrem Recht zu kommen. Das wäre ein weiterer Schritt.

Ich weiß, Sie sind dabei, das Unterhaltsrecht zu überarbeiten, um Verbesserungen zu schaffen. Bitte, nehmen Sie diese meine Anregung mit! Ich bin auch gerne bereit, mitzuarbeiten, meine Erfahrungen und mein Wissen einzubringen, das ich errungen habe, das mir mitgeteilt worden ist von Rechtsanwälten, von Richtern und so weiter, auch von Betroffenen. Gerade im Unterhaltsrecht sind sehr viele Männer betroffen, für die es sehr, sehr schwierig ist, zu ihrem Recht zu kommen. Dieses Wissen möchte ich an Sie weitergeben, Ihnen mitgeben. Ich würde mich gerne einbringen, wir können gerne reden. Sie sind immer sehr offen, das weiß ich, Sie laden uns immer ein. Wir werden das vielleicht bei unserem nächsten Justizgespräch machen.

Diese Novelle geht in die richtige Richtung, und der Gerichtsgebührenrechner wäre richtig. Es würde mich freuen, wenn Sie dem Antrag zustimmen könnten. Wir werden beides gerne befürworten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

18.35


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.

 


18.35.05

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Man kann gegen eine Senkung der Gerichtsgebühren per se einmal nichts haben, und deswegen freuen wir uns natürlich auch, dass es in dieser Sache zu einem wenn auch sehr kleinen Erfolg gekommen ist. Aber man muss sich, glaube ich, schon noch einmal


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