Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 176

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klar in Erinnerung rufen, was wir in den Budgetdebatten besprochen haben, und das ist, dass es nicht sein kann, dass die Bürgerinnen und Bürger in Österreich, die ver­suchen, zu ihrem Recht zu kommen, bis zu einem gewissen Grad dann auch quasi die Melkkuh dafür darstellen, dass wir versuchen, irgendwelche allgemeine Budgetlöcher zu stopfen. Menschen, die versuchen, ihr Recht zu bekommen, muss man einen möglichst einfachen Weg aufzeigen, damit sie zu diesem Recht auch entsprechend kommen können. Da geht es um viele unterschiedliche Dinge, die teilweise sehr, sehr relevant sind und auch sehr schwierige Situationen im Leben betreffen.

Wichtig ist, Herr Bundesminister, dass Sie, wenn Sie mit dem Finanzminister über dieses Thema reden, immer klar sagen, dass es nicht sein kann, dass Mehr­ein­nahmen, die aufgrund der Gerichtsgebühren erzielt werden, in irgendeiner Art und Weise ins allgemeine Budget fließen, weil nämlich einerseits, wie wir schon gehört haben, Gebühren ja keine Steuern sind, die dafür da sind, das allgemeine Budgetloch zu stopfen, und ihnen zweitens ja immer eben eine Leistung gegenübersteht.

Wenn es Mehreinnahmen gibt, ist doch offensichtlich, dass die Leistungen nicht so viel kosten, wie Gebühren eingehoben werden. Aber wenn Sie schon diese Mehrein­nahmen bei den Gebühren haben, dann sollten Sie sie eben dort einsetzen, wo es notwendig ist, um in Ihrem Ressort auch entsprechende Reformmaßnahmen anzu­gehen. Was nicht sein kann, ist, dass das Geld eben nicht dort hinkommt – wenn es schon Mehreinnahmen gibt –, sondern eben dazu da ist, Budgetlöcher zu stopfen, denn dafür sind Gebühren sicher nicht da.

Unser Vorschlag für einen Gerichtsgebührenrechner wäre, glaube ich, ein sehr sinnvoller Schritt, damit eben Menschen schon im Vorhinein wissen, welche Kosten das ungefähr für sie bedeutet, wenn sie versuchen, zu ihrem Recht zu kommen. Das ist auch sehr, sehr wichtig für diese Leute. Dementsprechend wäre es natürlich sinnvoll, wenn Sie diesem Antrag heute doch noch zustimmen könnten. (Beifall bei den NEOS.)

18.36


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


18.37.04

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Zum Thema Gebührenrechner: Gerichtskosten wie Gerichtsgebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz, Kosten für Gutachter und Zeugen sind für den Laien nur schwer nachvollziehbar und schwer verständlich und stellen oft nicht uner­heb­liche Kosten dar. Unbestritten ist, dass mit Vorkosten für zu erwartende Gerichts­kosten sich so manches Gerichtsverfahren vermeiden ließe. Nicht außer Acht zu lassen ist jedoch auch, dass Rechtsanwälte, aber auch Versicherungen oftmals so manches Verfahren unnötigerweise in die Länge ziehen.

Anzusprechen wäre weiters, dass für die Einhebung von Gerichtsgebühren über einen Gerichtskostenrechner Verbindlichkeit zu erwarten wäre, jedoch lediglich unverbind­liche Kostenersätze erhoben werden können, sodass eine finanzielle Kostensicherheit nicht gewährleistet zu sein scheint.

Anwaltskanzleien sind mit zu erwartenden Verfahrenskosten bestens vertraut und in der Lage, zielführende Auskünfte zu erteilen. Gutachter beispielsweise unterliegen in Bezug auf ihre Kosten einer Warnpflicht, sollte ihr Aufwand den Wert von 2 000 € überschreiten. Ebenso eine Warnpflicht in Bezug auf zu erwartende Verfahrenskosten sollten auch die Gerichte hinsichtlich ihrer Kosten haben. – Danke.

18.38

 


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