Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 177

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vetter. – Bitte.

 


18.38.53

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Bei einer Gebührensenkung setzt man sich leicht dem Vorwurf des Populismus aus. Dieser Vorwurf ist in diesem Fall mit Sicherheit nicht berechtigt, denn in diesem Fall geht es um die notwendige Reparatur eines Gesetzes. Und wenn ich sage, es ist ein notwendiges Gesetz, dann referiere ich – Kollege Scherak lächelt mich schon an – bekanntlich sowohl auf Tacitus als auch auf Montesquieu.

Warum ist es notwendig? – Es ist notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof fast auf den Tag genau ein Gesetz aufgehoben hat – die Ziffer 12a der Tarifpost –, weil da überzogen worden ist, und es gibt im Gerichtsgebührengesetz tatsächlich ein paar Beispiele, wo der Tarif weit überzieht.

Das war in diesem Fall so, wo die Bemessungsgrundlage für die erste Instanz auch im Rechtsmittelverfahren herangezogen wurde, obwohl ein geringeres Interesse besteht, und es war beispielsweise auch dann der Fall, wenn es mehrere Rechtszüge, mehrere Instanzen gibt, aber mehrmals die Pauschalgebühr bezahlt werden musste; auch diese Ungerechtigkeit wird mit dieser Reform abgestellt.

Insgesamt ist allerdings anzumerken, meine Damen und Herren, dass das, was Sie bisher gesagt haben, schon ein bisschen irreführend ist, denn erstens ist der Straf­vollzug herausgerechnet worden und zweitens ist der große Brocken der Gebühren die Einverleibungsgebühr von 1,1 Prozent im Grundbuchverfahren. Wenn wir diese Ge­büh­ren herausrechnen, ist der Deckungsgrad der einzelnen Verfahren weit unter hundert Prozent und daher jedenfalls im Rahmen der Judikatur des Verfassungs­gerichtshofes, die zu dieser Aufhebung geführt hat.

Als jemand, der praktisch täglich Gerichtsgebühren abzuführen hat, muss ich auch sagen, dass dieser zweite Antrag, der Gerichtsgebührenrechner, in Wirklichkeit irrefüh­rend ist. Das klingt zwar sehr logisch, dadurch, dass die Gebühren aber praktisch alle feste Gebühren sind, gibt es ja überhaupt nichts zu berechnen. Es gibt nur ein paar Dinge: Wenn der Streitwert im streitigen Verfahren mehr als 350 000 € beträgt, erfolgt eine Prozentrechnung, ebenso im Grundbuch und im Schiffsregister und noch in zwei anderen kleinen Anwendungsfällen. Alles andere sind feste Gebühren, wo man nur lesen können muss.

Im Übrigen halte ich es nicht nur inhaltlich, sondern auch formell für verfehlt, wenn wir uns als Gesetzgeber an die Regierung wenden und sie auffordern, ein Gesetz, das wir selbst beschlossen haben, klarzustellen, anstatt selbst lesbare Gesetze zu machen. Das ist also formell völlig verfehlt. (Beifall bei der ÖVP.) Daher halte ich es für einen theatralischen Unernst der Opposition, für eine Sache einen Rechner zu verlangen, für die man lediglich lesen können muss. Das ist in Wirklichkeit die Simulation von Transparenz und, um auf den Anfang meiner Rede zurückzukommen, Populismus im Rechtsbereich, in der Justizpolitik, und dies sollte in Wirklichkeit auch die Opposition vermeiden. (Beifall bei der ÖVP.)

18.42


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.

 


18.42.34

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Es gibt Tagesordnungs­punkte beziehungsweise im Speziellen Positionen auf der Rednerliste, angesichts


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