Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 178

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derer einem im Grunde nur mehr ein Verweis auf Karl Valentin bleibt: „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.“

In diesem Fall ist es wieder einmal so. Daher möchte ich ganz kurz und ganz allgemein festhalten: Österreich verfügt über einen gut funktionierenden, exzellent ausgebauten Rechtsstaat. Dieser Rechtsstaat garantiert letzten Endes jeder Bürgerin und jedem Bürger, dass sie oder er absolut sicher sein kann, letzten Endes zu einem fairen und gerechten Verfahren, zu ihrem beziehungsweise seinem Recht und zu Gerechtigkeit zu kommen.

Heute setzen wir einen – da muss ich die Worte des Kollegen Hagen ausbessern – zweiten entscheidenden Schritt, um den Zugang zum Recht von der finanziellen Potenz des Rechtsschutzsuchenden ein wenig zu entkoppeln; der erste Schritt ist nämlich unter Minister Brandstetter schon mit der Gerichtsgebühren-Novelle 2014 ge­setzt worden. Heute erfolgt daher der zweite Schritt in diese absolut richtige Richtung.

Während der Reden der Kollegen Scherak und Steinhauser hatte ich zwischendurch das Gefühl, wir beschließen heute eine Gebührenerhöhung. (Abg. Steinhauser: Das liegt an der Höhe der Gebühren!) Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschließen eine Gebührensenkung, und ich glaube, das ist auch gut so. – Ich be­danke mich. (Beifall bei der ÖVP.)

18.44


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. – Bitte.

 


18.44.13

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! In aller Kürze: Es ist ein bekannter und ewiger Zielkonflikt. Aus der Sicht der rechtssuchenden Bevölkerung kann es einerseits nie genug Gebührensenkungen und andererseits aber auch nie genug Leistungen der Justiz geben. Ich bin Kollegen Vetter sehr dankbar dafür, dass er klargemacht hat, dass man natürlich, insbesondere wenn man die Kosten des Strafvollzugs berücksichtigt, nicht von einer Überdeckung von 124 Prozent sprechen kann.

Ich glaube aber, es geht gar nicht so sehr um Zahlenspielereien, sondern es kommt immer darauf an, welche Parameter man berücksichtigt und welche nicht. Es ist ja klar, dass der Justizapparat auch für den Strafvollzug wichtig ist, ohne ihn könnte der Strafvollzug nicht funktionieren, auch nicht ohne Staatsanwälte und Richter, die auch in diesem Bereich tätig sein müssen. Das ist aber gar nicht das Wesentliche. Gehen wir weg von den Zahlenspielereien!

Das Wesentliche ist, dass man auch wirklich versucht, die Gebührensenkungen dort umzusetzen, wo sie am meisten gebraucht werden. Wir haben das mit der ersten Gebührensenkung im Bereich des Familienrechts gemacht, bei den Gebühren im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Besuchsrechten, bei den Gebühren im Zusammenhang mit Minderjährigen. Jetzt machen wir wieder etwas ganz gezielt in diesem Bereich. Es geht um die Entlastung der rechtssuchenden Bevölkerung in Bereichen, mit denen man als Normalbürger eigentlich wirklich täglich zu tun haben kann: Exekutionsverfahren, Insolvenzverfahren, Unterhalts- und Pflegschaftssachen, wo insbesondere auch sozial schwächere Teile der Bevölkerung mit Gebühren besonders belastet sind.

Auch bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten haben wir mit diesem Gesetz eine doch wirklich nennenswerte Entlastung vorgeschlagen. Und auch die Gebühren für Firmenbuchabfragen werden reduziert. Mich freut es auch ganz besonders – Herr


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