Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 189

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Bund befüllt, sondern auch Länder und Gemeinden und Ihnen diese nicht auf der Nase herumtanzen. Uns wäre viel damit geholfen, weil wir dann all das angehen könnten, was in diesem Land schiefläuft. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

19.13


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Schellhorn eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kollegin und Kollegen

betreffend Schaffung einer effizienten und effektiven Transparenzdatenbank

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (896 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­ge­setz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kommunalsteuer­gesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Abfall­wirtschaftsgesetz 2002, das Alkoholsteuergesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Bier­steuergesetz 1995, das Düngemittelgesetz 1994, das Erdölbevorratungsgesetz 2012, das EU-Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Forstliche Ver­meh­rungsgutgesetz 2002, das Kriegsmaterialgesetz, das Mineralölsteuer­ge­setz 1995, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzen­schutzmittelgesetz 2011, das Produktpirateriegesetz 2004, das Produktsicherheits­gesetz 2004, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Saatgutgesetz 1997, das Schaumwein­steuergesetz 1995, das Sicherheitskontrollgesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tierseuchengesetz, das Vermarktungs­normen­ge­setz, das Unternehmensgesetzbuch und das Umsatzsteuergesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2015 – AbgÄG 2015) (907 d.B.) TOP 18

Es ist ein derzeit unbrauchbares und alles andere als vollständiges Instrument: die Transparenzdatenbank, wie sie vor über einem Jahr von der ehemaligen Finanz­ministerin Maria Fekter bejubelt wurde. Schon Josef Pröll hatte im Regierungs­beschluss zu einer Transparenzdatenbank ein klares Signal für mehr Transparenz bei staatlichen Förderungen gesehen – all diese Ankündigungen von einer Lichtung des Förderdschungels sind aber ein Wunschtraum geblieben. Jährlich schütten Bund, Länder und Gemeinden 19 Milliarden Euro an Förderungen aus, wobei unklar ist, wohin genau das Geld fließt.

Auf dem sogenannten Transparenzportal werden momentan Förderprogramme online aufgelistet, nicht aber die dazugehörigen Fördersummen. Durch eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG mit den Ländern wurden diese lediglich verpflichtet, eine Auf­listung ihrer Fördermaßnahmen offenzulegen – es ist also etwas wie eine Infor­mationsseite entstanden, die darüber Auskunft gibt, welche Förderungen in Anspruch genommen werden können (transparenzportal.gv.at). In Ihrer jetzigen Form wird die Transparenzdatenbank weder zur Durchforstung des Förderdschungels noch zum Abstellen von Mehrfachförderungen beitragen.

Zwar plant das Ministerium, neben der bloßen Angabe der Förderprogramme auch die tatsächlichen Geldströme der Länder in die Transparenzdatenbank einzuspeisen – dazu bedarf es allerdings einer erneuten Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG mit den


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