Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 190

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Ländern. Bevor diese Vereinbarung allerdings zustande kommt, werden zunächst die Ergebnisse einer – derzeit laufenden – Evaluierung abgewartet. Parallel zu dieser Evaluierung stellen die Länder aber eigene Kosten-Nutzen-Rechnungen auf - die Fortsetzung und der Ausbau des Projekts hängt demnach davon ab, ob bei der Evaluierung ein Nutzen für die Länder belegt werden kann. Die Ergebnisse beider Prüfverfahren liegen nach wie vor nicht vor.

In Beantwortung der Anfrage 2957/J ((2831/AB) ist vermerkt: „Hinsichtlich der Voll­ständigkeit kann seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Aussage ge­troffen werden, es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über eine Transparenzdatenbank die Länder verpflichtet, ihre Leistungsangebote vollständig in der Transparenzdatenbank zu erfassen. Auszahlungsbeträge der Länder sind derzeit nicht erfasst, da dafür erst eine rechtliche Grundlage geschaffen werden muss.“

Schließlich ist weiters auf eine wesentliche Tatsache in diesem Zusammenhang hinzuweisen: die Förderleistungen der Gemeinden sind aus der Transparenzdatenbank in ihrer jetzigen Form vollkommen ausgeklammert, was ein erhebliches Defizit auf dem Weg zu einem österreichweit transparenten Förderwesen darstellt. Auch im inter­na­tionalen Vergleich ist die Förderlandschaft in Österreich nicht nur durch eine beson­dere Intransparenz, sondern auch durch ein extrem hohes Fördervolumen gekenn­zeichnet. Daher kommt einer genauen Darstellung von Förderdaten und Fördersum­men in einer Datenbank besondere Bedeutung zu. Eine funktionierende Transparenz­datenbank würde demnach das Werkzeug für ein effizientes und effektives Förder­wesen in Österreich darstellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Errichtung einer tatsächlich effektiven und effizienten Transparenzdatenbank vorsieht; insbe­sondere sind gesetzliche Maßnahmen vorzusehen, die nicht nur die Leistungs­angebote, sondern auch die Auszahlungsbeträge der Länder sowie der Gemeinden transparent darstellen.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


19.13.52

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Steuerreformgesetz haben wir beschlossen. Heute geht es beim Abgabenänderungsgesetz noch darum, administrative Anpassungen vorzu­nehmen. Ich werde in weiterer Folge auf die Wegzugsbesteuerung Bezug nehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Steuerreform, die ab Jänner 2016 wirksam sein wird, entlastet 6,4 Millionen Österreicher mit einer Summe von über 5 Milliarden €. Ein Großteil, nämlich 90 Prozent dieser Summe, kommt Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen zugute, die etwas kaufen können, die investieren können.

 


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