Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 191

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Die SPÖ hat in der Wirtschaftskrise zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um die Steuer­gerechtigkeit zu erhöhen. Was ist geschehen? – Wir haben das Stiftungsrecht neu geregelt, wir haben die Konzernbesteuerung geändert, Maßnahmen gegen Immobilien­spekulationen ergriffen, generell die Steuern auf Kapital, Kapitalerträge, Vermögen erhöht und im Gegensatz dazu den Faktor Arbeit ganz entscheidend entlastet. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zur Wegzugsbesteuerung: Es geht dabei um eine unionsrechtliche Bestimmung, die zwar gilt, aber nicht erforderlich ist. Daher schaffen wir sie – sie betrifft nämlich Konzerne – ab. Worum geht es konkret? Konzerne expandieren beispielsweise ins Ausland, es werden Wirtschaftsgüter überführt, und die Besteuerung erfolgt erst nach Veräußerung. Das heißt, Österreich verliert das Besteuerungsrecht.

Was ist jetzt neu? – Expandierende Unternehmen, die Wirtschaftsgüter ins Ausland überführen, können nicht mehr erst dann versteuern, wenn veräußert wird, sondern es werden sofort bei Überführung ins Ausland Steuerraten festgelegt. Das heißt, Öster­reich stellt so sicher, dass Abgaben, die Österreich zustehen, in Österreich auch tatsächlich bezahlt werden. Die so lukrierten Mittel, die ja von jenen kommen, die es sich auch leisten können, werden unter anderem dafür verwendet, Steuern für alle zu senken.

Sehr geehrte Damen und Herren, die SPÖ wird sich auch weiterhin ganz entscheidend dafür einsetzen, dass Maßnahmen gesetzt werden, die dazu beitragen, soziale Stabilität zu gewährleisten. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.16


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Vavrik zu Wort gemeldet. (Rufe: Nicht anwesend! Nicht da! Bitte um Herbeischaffungsantrag! Wo ist er? – Abg. Vavrik erreicht verspätet das Rednerpult.) – Haben Sie ein Glück gehabt, dass der Herr Minister mich jetzt abgelenkt hat!

 


19.16.57

Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Danke, Herr Präsident! – Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Liebe Steuerzahler und Steuerzahlerinnen! Ich möchte heute Abend in aller Eile einiges zum Gesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen bemerken.

Das Gesetz deckt zwei Maßnahmen: zum Ersten die Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung, kurz IFAD, in der Höhe von 16 Millionen €. Der IFAD ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, und sein Mandat ist die Armutsbekämpfung im Landwirtschaftsbereich. Der IFAD agiert global. Und wir glauben, dass der IFAD eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der extremen Armut spielen kann. Der Beitrag von 16 Millionen ist auch auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar. NEOS unterstützt daher die Wiederauffüllung des IFAD.

Die zweite Maßnahme in diesem Gesetz betrifft den Beitrag Österreichs zur Kapital­erhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft, kurz IIC. Kosten für den Steuerzahler – es sind jetzt keine da, aber vielleicht vor den Fernsehgeräten –: 8,1 Mil­lionen €. Und hier können wir nicht mit. Die IIC ist eine Schwesterorganisation der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank, und ihr Mandat ist die Privatsektor­finanzie­rung von kleinen und mittleren Unternehmen, und zwar beschränkt auf die Region Lateinamerika und Karibik. So weit, so ehrenhaft.

Aber: Angesichts der Mühe, die wir haben, unsere EZA-Beiträge zu halten, geschweige denn zu erhöhen, und angesichts der Tatsache, dass der Fokus der EZA auf unsere Nachbarschaft gerichtet sein sollte, sprich Afrika, Mittlerer Osten und Westbalkan, sehe


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