Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 203

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Es geht auch darum, die Transparenz von Beteiligungen an börsennotierten Gesell­schaften zu verbessern und die bestehenden Sanktionsbefugnisse gegen die Melde­pflichtigen zu erweitern, wenn es zu Verstößen kommt.

Wesentlich ist, dass klar und nachvollziehbar ist, wer und vor allem welche Kapital­struktur hinter den Emittenten steht, deren Wertpapiere zum Handel auf dem Markt zugelassen werden. Wichtig ist dabei auch, dass die Sanktionen bei Nichtein­haltung der Transparenzrichtlinie abschreckend genug sind. Das ist, wie ich meine, hier durchaus umgesetzt. Bei Nichteinhaltung von zu veröffentlichenden Informationen drohen hohe Strafen.

Technisch gesehen gibt es nun Straftatbestände, die europarechtlich geregelt werden und solche, deren Sanktionen noch im österreichischen Recht verbleiben. Im Wesent­lichen geht es dabei um Informationen an die Aufsichtsbehörden sowie an die Markt­teilnehmer.

Diese von der Finanzmarktaufsicht verhängten Strafen fließen dem Bund zu, die Finanz­marktaufsicht arbeitet auch da mit den anderen europäischen Aufsichtsbe­hörden zusammen und veröffentlicht die verhängten Strafen. Ich denke, auch das wirkt abschreckend.

Letztendlich geht es immer um sehr viel Geld. In dieser Hinsicht kann es nicht genug Transparenz und Sanktionsmöglichkeiten geben. Dies ist zum Schutz der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen. (Abg. Kogler: Fulminante Eröffnung!)

Für diesen verstärkten Schutz gebe ich gerne meine Stimme, Herr Kogler! (Beifall bei der SPÖ.)

19.49


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzte Wortmeldung zu diesem Tagesordnungs­punkt: Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.

 


19.50.19

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf den tatsächlichen Punkt zurückkommen, nämlich auf die Finanzkrise, die uns allen 2009 nicht nur Kopfzerbrechen beschert, sondern letztendlich sehr viel Geld gekostet hat. Darum wurden die Richtlinien geän­dert, auch auf europäischer Ebene, und jetzt, last but not least, sollte das hier in unserem Plenarsaal beschlossen werden.

Was sind die drei wichtigsten Punkte in diesem Gesetz, die novelliert werden? – Es gibt eine ganze Kette davon, es wurde ja alles angesprochen. Aber: Ein ganz wichtiger Punkt ist die sogenannte Informationspflicht. Diese hat es bis dato nicht in dieser Form gegeben. Das heißt: Alles, was in Zukunft über die Börsen läuft, über sogenannte börsennotierte Unternehmen, muss in Zukunft der Finanzmarktaufsicht gemeldet werden.

Der zweite gewichtige Punkt gehört dazu, nämlich die hohen Strafen. Diese Strafen hat leider niemand richtig erwähnt. Wir reden hier von Verletzungen von Vorschriften durch juristische Personen von bis zu 10 Millionen € oder 5 Prozent des jährlichen Gesamt­umsatzes oder bis zur zweifachen Höhe des erzielten Gewinnes; durch natürliche Personen von 2 Millionen €. Auch für privatrechtliche Angelegenheiten werden künftig 60 000 € bis 150 000 € an Strafe eingehoben.

Das ist der dritte Punkt, mit dem ich schließen will: Natürlich bleibt dieses Geld in Österreich, weil es ein nationales Gesetz ist. Hier können wir, Gott sei Dank, jeden


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