Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 206

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was ich gerade gesagt habe: Die Bank ist gesund, also kann es zu meiner Zeit ja nicht so schlecht gewesen sein. – Ein Aberwitz!

Wissen Sie, wer das gemacht hat? – Auch jene Beamten – nicht nur der, den Sie jetzt halb geschasst haben –, die selber ständig hier als Zeugen kommen, nicht zufällig, sondern weil sie selbst viel Verantwortung tragen. Die kauen dem Ex-Minister vor, was er sagen soll, zum Teil andere Texte, als sie selber unter Wahrheitspflicht im Unter­suchungsausschuss aussagen müssen. Da werden wir noch viel Spaß haben! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)

19.59

19.59.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die wie immer über jeden Ausschussantrag getrennt erfolgt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 897 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer stimmt diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum ein­stimmig auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Alm, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Herabsetzung der Mindestinvestitionssumme für private Anleger_innen.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanz­markt­aufsichtsbehördengesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 898 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 5 eingebracht.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit.

Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist wiederum die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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