Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 215

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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


20.31.25

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Anpassung der Kostenhöchstsätze – und das Wort „Kostenhöchstsatz“ besagt ja, dass das die höchs­ten zugelassenen, abrechenbaren Tagessätze sind – war schon überfällig. Interessan­terweise steht das auch in der Regierungsvorlage drinnen. Bei der Problemanalyse wird nämlich gesagt, dass diese Kostensätze im Jahr 2004 fixiert und seither ein einziges Mal, und das geringfügig, „moderat“ – so steht es wortwörtlich in der Regie­rungsvorlage – erhöht wurden. Das heißt, wir haben es hier mit Kostensätzen zu tun, mit Kostenhöchstsätzen wohlgemerkt, die 2004 fixiert wurden und dann acht Jahre später, im Jahr 2012, moderat angepasst wurden. Bis 2012 wurden sie nicht einmal inflationsangepasst.

Jetzt kann man sich die Frage stellen, ob diese sogenannten Höchstsätze kosten­deckend waren oder nicht. Diejenigen, die mit der Materie zu tun haben, wissen, sie waren es nicht, und zwar waren sie es auf allen Ebenen leider nicht. Insofern ist das sehr zu begrüßen, dass jetzt diese Artikel-15a-Vereinbarung angepasst werden soll und dass zumindest ein Versuch unternommen wird, von Bundesseite, aber auch mit den Bundesländern gemeinsam, die Kostensätze realitätsnahe zu machen. Sie werden weiterhin noch nicht kostendeckend sein – um das zu wissen, braucht man zum Beispiel nur mit Unterbringungs-NGOs zu reden –, aber das ist ein erster wichtiger Schritt. Und deshalb werden wir dieser neuen Artikel-15a-Vereinbarung auch zustim­men.

Ich möchte auch über die zwei Anträge sprechen, die im Innenausschuss waren und die beide abgelehnt wurden, weil sie Oppositionsanträge sind, wie das mit Oppositionsanträgen öfter passiert. Ein Antrag war von mir und einer vom Kollegen Scherak von den NEOS.

Zu meinem Antrag möchte ich von einer Begegnung berichten, die ich am Inter­nationalen Tag der Kinderrechte vor zirka drei Wochen hatte. Da hat es eine Presse­konferenz von jugendlichen Flüchtlingen oder von jungen Erwachsenen gegeben, die vor Jahren als Flüchtlinge nach Österreich gekommen sind. Unter anderem hat dort ein 17-jähriger Afghane geredet, der erzählt hat, dass er sich als Minderjähriger auf den Weg gemacht hat und aus Afghanistan vor den Taliban geflüchtet ist. Er wurde dann im Asylverfahren für volljährig erklärt, sitzt jetzt auf dem Land, in der Steiermark, in einem Asylwerberheim mit lauter erwachsenen Männern zusammen und hat weder die Möglichkeit, Deutsch zu lernen, noch eine Schule zu besuchen, noch eine Ausbildung zu machen. Und genau so etwas sollte eigentlich nicht vorkommen.

Genau deshalb habe ich diesen Antrag gestellt, damit minderjährige unbegleitete Schutzsuchende so behandelt werden, wie minderjährige Schutz brauchende Kinder, Jugendliche in Österreich auch behandelt werden. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien leider abgelehnt.

Für mich ist es sachlich nicht nachvollziehbar, warum junge Menschen, die die gleiche Hilfe, die gleiche Unterstützung brauchen, die noch dazu ohne Eltern in Österreich sind und die noch dazu die Schwierigkeit der für sie fremden Sprache haben, nicht die gleiche Betreuung bekommen sollen wie andere Kinder oder Jugendliche, die Unter­stützung brauchen.

Insofern möchte ich noch einmal anregen, dass die Kollegen und Kolleginnen von den Oppositionsparteien ihr Abstimmungsverhalten überdenken, denn sachlich ist es nicht zu rechtfertigen, warum man Kindern und Jugendlichen eine ungleiche Hilfe, eine ungleiche Unterstützung zukommen lässt.

 


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