Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 63

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Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


11.39.23

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zu­seher! Heute ist ein guter Tag für ArbeitnehmerInnen, und heute ist ein sehr guter Tag im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

In Tagesordnungspunkt 1 wurde bereits eine Reihe von Verbesserungen für Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer beschlossen. So haben wir gehört, dass bei den All-in-Verträgen Verbesserungen durchgeführt werden, bei den Konkurrenzklauseln und – was mir auch besonders wichtig ist –: Es wird Klarheit geschaffen bei der Rückforde­rung von Ausbildungskosten. Ich denke mir: ein gutes Maßnahmenpaket für Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer, auf das man durchaus stolz sein kann und auf das man nicht oft genug hinweisen kann.

Bei diesem Tagesordnungspunkt, den wir jetzt gerade besprechen, und dem nächsten, dem Sozialrechts-Änderungsgesetz, wird ein ganzes Bündel von Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschlossen. Ich möchte auf diese vier Punkte kurz eingehen.

Zum einen wird heute beschlossen, dass freie DienstnehmerInnen, die bereits jetzt Anspruch auf Wochengeld haben, in Zukunft auch im Mutterschutzgesetz einen Frei­stellungsanspruch bekommen werden, das heißt also nicht nur eine Geldleistung, sondern tatsächlich auch einen Freizeitanspruch erhalten. Auch ein abgeschwächter Kündigungsschutz wird geschaffen – ein ganz wichtiger Punkt im Mutterschutzgesetz.

Von Frau Kollegin Schimanek wurde schon der vierwöchige Kündigungsschutz nach Fehlgeburten angesprochen. Auch ich befürworte es sehr, dass nach einer Fehlgeburt ein Entlassungs- und Kündigungsschutz beschlossen wird. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme für Frauen, die sowieso in einer schwierigen und psychisch belastenden Situation sind. Mit dem Beschluss des heutigen Gesetzes wird zumindest die exis­tenzielle Belastung ein wenig hintangestellt – eine ganz wichtige Forderung, über deren Umsetzung ich mich auch sehr freue.

Der dritte Punkt ist der sogenannte Zweitmeldezeitpunkt für die Karenzanmeldung, auch ein ganz wichtiger Schritt. Bis jetzt ist es ja so, dass Karenz vom zweiten Eltern­teil nur im Anschluss an den Mutterschutz oder an die Ausbezahlung des Karenz­geldes angemeldet werden kann. Jetzt wird das dahin gehend neu geregelt, dass der zweite Elternteil auch zu einem späteren Zeitpunkt Karenz beantragen kann, wenn der andere Elternteil keinen Karenzanspruch hat – also eine ganz wichtige Maßnahme, vor allem wahrscheinlich auch für Väter, damit diese in Karenz gehen können. Es gibt dann nur mehr die Frist, dass diese Karenz drei Monate vor Inanspruchnahme der Karenzzeit angemeldet werden muss. Ich denke mir, auch das ist ein wichtiger Beitrag, wenn sich Mütter und Väter die Familienarbeit teilen wollen.

Der vierte Punkt ist, dass wir eine Bandbreitenregelung beim Anspruch auf Eltern­teilzeit schaffen – auch eine wichtige Forderung. Sie wissen, es gibt schon jetzt den Anspruch auf Elternteilzeit, wenn zwei Bedingungen erfüllt werden: Es muss das Dienstverhältnis drei Jahre bestanden haben, und es müssen Betriebe mit mindestens 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sein. Das ist vielleicht ein kleiner Wermuts­tropfen, aber die gesetzliche Regelung ist im Moment so. Jetzt kommt eine dritte Vor­aussetzung dazu, nämlich die sogenannte Bandbreitenregelung, wonach die wöchent­liche Normalarbeitszeit um mindestens 20 Prozent verringert werden muss, zwölf Wochenstunden aber nicht unterschritten werden dürfen.

 


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