Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 64

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Ich denke mir, das ist auch eine wichtige Regelung, um Elternarbeit, Familienarbeit und Erwerbsarbeit gut verbinden zu können, ein wichtiger Beschluss, den wir heute fassen werden.

Im Rahmen des Sozialrechts-Änderungsgesetzes, das als nächster Tagesord­nungs­punkt behandelt wird, erfolgt eine ganz wichtige Regelung, die ich noch kurz an­sprechen möchte. Es wird nämlich eine Karenzmöglichkeit für Pflegeeltern geschaffen, sodass auch Pflegeeltern, die keine Adoptionsmöglichkeit oder kein Adoptionsrecht haben, die Möglichkeit erhalten werden, in Karenz zu gehen. Auch das ist eine wichtige Neuerung, weil Pflegeeltern meiner Meinung nach in der Erziehungsarbeit und Fami­lien­arbeit einen ganz wichtigen Beitrag leisten. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir diesen Antrag heute beschließen.

Frau Kollegin Schimanek, abschließend eine Anmerkung zu Ihrem Einleitungsstate­ment: Ich denke mir, es handelt sich bei der von Ihnen angesprochenen Regelung einfach um einen weiteren Beitrag, der die Entwicklung unserer Gesellschaft wider­spiegelt – und ein wenig tolerant sollte man im 21. Jahrhundert auch bei den Frei­heitlichen schon sein. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei den Grünen: Genau! – Abg. Schimanek: Minderheitengesetz! – Abg. Zanger: Genau! Für Randgruppen! – Zwi­schen­ruf der Abg. Schwentner sowie Gegenrufe des Abg. Zanger.)

11.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Vavrik. – Bitte.

 


11.43.55

Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Die Regierungsvorlage bringt unseres Erachtens eine Reihe von Verbesserungen und neuen Regelungen. Ganz besonders betonen möchte ich unsere Unterstützung im Bereich der Eltern­teilzeit. Für uns ist damit auch ein wichtiger Teil unseres Antrags abgedeckt.

Bisher fehlte nämlich ein Rahmen, der definiert, welches Stundenausmaß eine Eltern­teilzeit betragen muss, also um wie viel die Normalarbeitszeit reduziert werden muss und darf. Diese gesetzliche Lücke hat die Unternehmen oft vor innerbetriebliche Heraus­forderungen gestellt. Das habe ich auch persönlich in meinem früheren Brotberuf als Geschäftsführer erfahren müssen.

Die neue Regelung, dass die Elternteilzeit mindestens zwölf Stunden pro Woche, aber maximal 80 Prozent der Normalarbeitszeit betragen muss, schließt daher diese Lücke und bringt den Unternehmen eine höhere Planungssicherheit. Wir sehen allerdings, dass diese Regelung nicht nur Vorteile für die Unternehmen hat – auch die Arbei­tnehmer profitieren davon. Das Ziel der Elternteilzeit ist ja nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Die Elternteilzeit hat auch zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt beizutragen. Sie soll auch die Erwerbschancen von Eltern, insbesondere von Müttern, entsprechend absichern.

So gesehen wären die Ziele des Wiedereinstiegs und der besseren Erwerbschancen aus unserer Sicht nicht gewährleistet, wenn ein Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin nur vier Stunden pro Woche im Betrieb ist, wogegen die nunmehr erfolgende gesetzliche Veran­kerung von zwölf Stunden dies gewährleistet. Auf der anderen Seite wird mit der Obergrenze von maximal 80 Prozent der Normalarbeitszeit auch gewährleistet, dass man sich mit einer Reduktion der Arbeitszeit um ein oder zwei Stunden nicht den Kündigungsschutz erkaufen kann. Auch das habe ich schon erlebt.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass die Schaffung dieser neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen die Diskussion über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf


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