Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 65

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nicht abschließt. Noch immer ist unseres Erachtens die Situation im Bereich der Kin­derbetreuungseinrichtungen stark verbesserungswürdig, und gleichzeitig sollte man auch darüber nachdenken, in welchem Rahmen Elternteilzeit auch in Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern eingeführt werden kann. Ich glaube, der Ausschuss wird sich damit noch befassen müssen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)

11.46


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


11.46.47

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Österreich hat, was Karenz­regelung, Mutterschutz und auch die Väterkarenz betrifft, ein im internationalen Ver­gleich umfassendes und großzügig ausgestattetes Angebot an die jungen Familien, ein Angebot, das sich im internationalen Vergleich durchaus sehen lassen kann.

Wenn wir den Blick einmal auf die internationale Vergleichbarkeit richten, dann ist es doch so, dass uns in vielen Diskussionen die Schweizer Eidgenossenschaft als Beispiel vorgehalten wird. Und ja – in vielen Bereichen könnte uns das Schweizer Modell durchaus als Richtschnur dienen. Aber wie ist das nun beim vorliegenden Thema?

Die Schweiz hat vor einiger Zeit nach langer Diskussion ihr Mutterschutzgesetz angepasst. Einige Passagen davon würde ich Ihnen gerne hier vorstellen.

Einer Schwangeren, die in der Schweiz länger als zwei Monate vom Arbeitsplatz fernbleibt, darf der Arbeitgeber in entsprechendem Ausmaß den Urlaub kürzen. – Das ist eine Maßnahme, die für uns undenkbar ist.

Eine Frau hat für die Zeit, die sie nicht arbeitet, kein Anrecht auf einen Lohn, außer dann, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen kann. Und für die Zeit nach der Geburt wurde im Zuge dieser Novellierung der Mutterschaftsurlaub – also bei uns die Karenz – von acht auf vierzehn, aber, meine Damen und Herren, nicht Monate, sondern Wochen erhöht. Wenn die Familie beschließt, dass die Frau danach noch länger bei den Kindern bleiben soll, bekommt sie dafür keine Unterstützung mehr vonseiten der öffentlichen Hand.

Ich glaube, bei diesem Vergleich schneidet Österreich doch recht gut ab. Es ist nicht so, dass ich dieses Schweizer System kritisieren möchte, denn es erfreut sich bei der Schweizer Bevölkerung einer hohen und großen Akzeptanz, aber mir geht es darum, die Unterschiede zu unserem System herauszuarbeiten.

Wir haben mit unserem Stufenmodell, bei dem in der Langform beide Elternteile zusammen 36 Monate bei ihrem Kind bleiben können, eine sehr großzügige und familienfreundliche Regelung. Dennoch bemühen wir uns alle, immer wieder Verbes­serungsmöglichkeiten herauszuarbeiten und diese auch umzusetzen. So haben wir nun beim Mutterschutzgesetz beziehungsweise Väter-Karenzgesetz einige wichtige Punkte auf der Tagesordnung.

Eine Frau, die eine Fehlgeburt erleiden musste und durch diese Traumatisierung Schwie­rigkeiten am Arbeitsplatz hatte, hatte bisher keinen Kündigungsschutz. Dies wird durch eine Änderung auf vier Wochen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt verbessert. Auch für freie DienstnehmerInnen wurde ein Kündigungsschutz von vier Monaten nach der Geburt eingeführt.

 


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