Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 66

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Mehr Flexibilität bringt auch die Ermöglichung eines zweiten Meldezeitpunkts bei Karenzabwechslung der Eltern. Der Kündigungsschutz bei der Elternteilzeit bleibt wie bisher bis zum siebenten Lebensjahr des Kindes bestehen. Für den Rechtsanspruch auf eine Arbeitszeitreduktion zur Kinderbetreuung wird ein Mindestmaß von 20 Prozent Arbeitszeitreduktion beziehungsweise zwölf Wochenstunden Arbeitszeit eingeführt.

Natürlich bleibt es Arbeitgebern und Arbeitnehmern auch in Zukunft vorbehalten, freiwillig eine andere Vereinbarung abzuschließen. Um aber Problemen vorzubeugen, wird mit einem Entschließungsantrag betreffend die Bagatellgrenze ein Monitoring eingeführt, das für den Fall einer wesentlich erhöhten Inanspruchnahme von gering­fügigen Änderungen der Lage der Arbeitszeit eine gesetzliche Einführung einer Baga­tell­grenze vorsieht.

Alles in allem handelt es sich dabei um eine wichtige Abrundung eines, wie ich gehört habe, im internationalen Vergleich hervorragenden Systems. Ich bitte um Ihre Unter­stützung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schimanek: Ein Aspekt hat mir gefehlt, Herr Sieber! Ein Aspekt hat mir jetzt gefehlt!)

11.49


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.

 


11.50.25

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist ein großes Paket, das wir jetzt beschließen, und vieles daran ist gut. Eines möchte ich hervor­heben, weil es ein Anliegen von uns Grünen war, auch schon von meiner Vorgängerin als Familiensprecherin Daniela Musiol: Pflegeeltern, die keine Adoptionsabsicht haben, können in Zukunft auch in Karenz gehen. Das ist sicher eines der ganz positiven Dinge.

Trotzdem muss ich ein bisschen widersprechen, Frau Kollegin, was die Vereinbarkeit anbelangt, nämlich gerade betreffend die Elternteilzeit. Wir haben in der Debatte zum vorigen Tagesordnungspunkt über Arbeitszeitreduktion gesprochen. Eines der wesent­lichen Dinge, was Arbeitszeit auf der einen Seite anbelangt, ist Familienzeit auf der anderen Seite. Alle hier im Saal und alle Zuschauerinnen und Zuschauer und alle, die Kinder haben, wissen, dass man Kinder nicht nur hat, sondern mit Kindern auch Zeit verbringen möchte. Eine der Möglichkeiten, Familienzeit zu verbringen, ist die Eltern­teilzeit.

Ich kann deshalb nicht ganz nachvollziehen, warum man jetzt zusätzlich zu drei, vier Punkten, die es ohnehin schon sehr schwierig machen, Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen, noch eine weitere Erschwernis einführt. Das ist zum einen – wie schon erwähnt – das Erfordernis, dass der Betrieb mindestens 20 ArbeitnehmerInnen, also MitarbeiterInnen, haben muss. Wir wissen, dass mehr als 80 Prozent, fast 90 Prozent, der Unternehmen in Österreich unter zehn MitarbeiterInnen haben. Das heißt, das schränkt die Möglichkeit schon einmal ziemlich ein.

Das andere ist, dass man drei Jahre durchgehend, ununterbrochen, ein Dienst­ver­hältnis in einem Betrieb haben musste. Das zeigen Sie mir, gerade bei jungen Men­schen, die neu im Erwerbsleben sind, dass die wirklich drei Jahre durchgehend in einem Unternehmen arbeiten! – Das heißt, auch das ist ein Ausschlussgrund bezie­hungsweise verhindert die Möglichkeit, das in Anspruch zu nehmen.

Dann ist es noch so, dass nicht beide Elternteile gleichzeitig Anspruch haben. Ist zum Beispiel die Mutter in Karenz und der Vater würde gerne Elternteilzeit in Anspruch nehmen, so geht das auch nicht.

 


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