Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 69

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Im Mutterschutzgesetz sowie im Väter-Karenzgesetz ist kein Rahmen der Arbeits­zeitreduktion vorgesehen. Es gibt folglich keine Höchst- und Mindestgrenzen, die ArbeitnehmerInnen vorgegeben werden. Mit der vorliegenden Novelle soll eine Bandbreite zur Arbeitszeitreduktion eingeführt werden. ArbeitnehmerInnen sollen künftig ihre wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20% reduzieren und dürfen dabei die Untergrenze von 12 Stunden nicht unterschreiten. Für ArbeitnehmerInnen, die bereits vor der Inanspruchnahme der Elternteilzeit in Teilzeit gearbeitet haben, ist eine nochmalige Reduktion um 20% überschießend.

Die Geburt eines Kindes verändert vieles und stellt Eltern vor eine vielfältige Heraus­forderung. Viele junge Frauen sind heute nicht mehr bereit ihren Beruf der Familie zu opfern und viele Männer nicht mehr bereit die Familie gänzlich dem Beruf unterzu­ordnen. Familien brauchen neben finanzieller und sozialrechtlicher Absicherung vor allem Zeit. Folglich müssen Angebote wie die Elternteilzeit, die Familien mehr Gestal­tungs­spielraum für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verschaffen, so gestaltet sein, dass diese von möglichst vielen in Anspruch genommen werden können.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Mutterschutzgesetz und das Väter-Karenzgesetz ehestens dahingehend zu überarbeiten

dass die Voraussetzung eines ununterbrochenen 3-Jährigen Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäftigung entfällt bzw. reduziert wird.

dass die Voraussetzung zur Inanspruchnahme von Elternteilzeit künftig bei einer Betriebsgröße von mehr als 10 ArbeitnehmerInnen angesetzt wird.

dass Elternteilzeit und Elternkarenz gleichzeitig von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden kann.

dass ein Rechtsanspruch auf Karenz und Elternteilzeit unabhängig vom gemeinsamen Wohnsitz mit dem Kind bzw. der von den Eltern vereinbarten Obsorge besteht und

dass die Arbeitszeitreduktion in einem Mindestausmaß von 10% der Wochenarbeitszeit zu erfolgen hat.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


11.55.00

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir beschließen heute wesentliche Punkte, die sich sehr, sehr positiv auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer, und im konkreten Fall auf Mütter und Väter, auswirken. Es ist wirklich ein Meilenstein, dass heute Verbesserungen bei der Elternteilzeit geschaffen werden, ebenso wie in jenen Fällen, wo Frauen leider eine Fehlgeburt erleiden, nämlich insofern, als diese nun auch einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz von vier Wochen bekommen. Das war nicht immer so, sondern das wird mit dem heutigen Beschluss erstmals so geregelt. Ich finde, das ist ein wesentlicher Punkt einer sozialen Absicherung, der heute für die Mütter beschlossen wird.

Ein weiterer Punkt ist natürlich auch jener, dass freie Dienstnehmer, die in ihrem „Arbeitsverhältnis“ – unter Anführungszeichen – oder in ihrer sozialen Stellung im Be-


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