Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 70

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trieb ja den klassischen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern nicht gleichgestellt sind, nunmehr neben dem Anspruch auf Wochengeldbezug auch einen Anspruch auf Freizeit für diesen Zeitraum bekommen. Ich denke, das ist ein wesentlicher sozialpoliti­scher Fortschritt.

Geschätzte Damen und Herren, ein weiterer Punkt ist die Schaffung des „zweiten Meldezeitpunktes“. Mit diesem zweiten Meldezeitpunkt wird ermöglicht, dass ein Elternteil die Karenz erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen kann, nachdem der andere Partner die Kinderbetreuung bereits in einem früheren Zeitraum übernommen hatte und keinen Anspruch auf Karenzurlaub hat.

Die Bandbreite zur Arbeitszeitreduktion wurde schon angesprochen, und es wurde auch Kritik daran geübt. Kollegin Schwentner, ich verstehe diese Kritik sehr gut, ich möchte aber hinzufügen, dass wir dahin gehend Gespräche geführt haben, dass dieses Thema aber leider jetzt in dieser Form nicht umsetzbar ist.

Geschätzte Damen und Herren, meiner Überzeugung nach sind diese Geset­zesmaterien, die sich sehr weitreichend auf die Arbeitsverhältnisse und sehr positiv auf das soziale Gefüge auswirken, wichtige Materien. Das sind eben die Änderungen des Mutterschutzgesetzes und des Väter-Karenzgesetzes, und natürlich werden – wie auch schon angesprochen worden ist – auch mit dem Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015 ebenso wie mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 wesentliche Meilensteine beschlossen, die mehr Vereinbarkeit von Beruf und Familie bringen.

Mit diesen Gesetzesbeschlüssen wird auch ein Teil des Regierungsübereinkommens umgesetzt. Ich bin überzeugt, dass diese Bestimmungen wesentlich zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

11.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch zu Wort. – Bitte.

 


11.57.56

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mit diesem Bundesgesetz werden gesetzliche Unklarheiten bei Stellung eines Teilzeitan­trages bei Karenz beseitigt. Ich finde das gut. Das Gesetz beinhaltet einen verbes-serten Kündigungs- und Entlassungsschutz für Frauen bei Fehlgeburten. Des Weiteren wird eine Arbeitszeitbandbreite bei Elternteilzeit geschaffen, und auch die Schaffung eines zweiten Meldezeitpunktes für Elternkarenz ist, glaube ich, gut.

Wir haben aus meiner Sicht aber dann in der wirtschaftlichen Praxis noch viel Spiel-raum für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das muss unser Ziel sein, dass das besser vereinbar wird, meine Damen und Herren. Die Eltern sollten jedoch die Wahlfreiheit haben, ob sie nach der Geburt so schnell wie möglich wieder ins Berufsleben einsteigen oder ganz oder auch nur teilweise zu Hause bleiben und die Kindererziehung übernehmen. Unsere Aufgabe wird es sein, faire Regelungen für die Anrechnung der Karenzzeit bei den Pensionszeiten zu finden.

Lassen Sie mich zum Schluss nur noch einen Vorschlag hier in diesem Hohen Haus einbringen: Wir sollten uns wirklich gründlich damit auseinandersetzen und uns an-schauen, dass österreichische Frauen im Schnitt 1,46 Kinder – Stand 2014 – bekom­men, während in Frankreich Frauen durchschnittlich 2,0 Kinder haben. Ich denke, das hängt auch damit zusammen, dass in Frankreich die Kinderanzahl im Steuermodell entsprechend berücksichtigt wird. (Abg. Schimanek: Das haben wir ja immer beantragt, Herr Kollege!) Wir sollten uns grundsätzlich in Österreich auch damit be-schäftigen. Vereinfacht dargestellt: Je mehr Kinder, desto weniger Steuer wäre zu zah-


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