Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 89

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bundesweit einheitliche Richtlinien, nach welchen Paramedics anstelle von bezie­hungs­weise im Vorfeld von NotärztInnen eingesetzt werden dürfen.

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Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.58


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Mückstein eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

betreffend Richtlinien und Programme für notärztliche Tätigkeit und Paramedics

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über ein Bundesgesetz (900 d.B.), mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1072, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Mutterschutzgesetz 1979 und das Väter-Karenzgesetz geändert werden sowie ein Bundesgesetz über die Entschädigung für Heeresschädigungen erlassen wird (SozialrechtsÄnderungsgesetz 2015 – SRÄG 2015)

Begründung

ÄrztInnen, die neben ihrer Tätigkeit im Krankenhaus auch als NotärztInnen arbeiten, werden für diese Tätigkeiten ab kommendem Jahr als freiberuflich Tätige geführt und nach dem Freiwilligen-Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert. Durch die geplante Regelung wird jedoch eine Umgehung der arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes befürchtet. Pläne, das gut funktionierende Notarztsystem sukzessive zu verkleinern und die NotärztInnen durch günstigere Paramedics zu ersetzen sind offen zu diskutieren. Im Zuge dessen sind notwendige Qualitätsstandards zu schaffen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Richtlinien zu erlassen und  Pro­gramme auszuarbeiten:

eine Richtlinie, wie viele Stunden für freiberufliche notärztliche Tätigkeit zusätzlich zur krankenhausärztlichen Tätigkeit fachlich und arbeitsrechtlich vertretbar sind.

Programme, um die notfallärztliche Ausbildung und Tätigkeit zu attaktivieren, um Per­sonalverknappung zu beseitigen und mehr NotärztInnen zur Tätigkeit zu motivieren

 


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