Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 90

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bundesweit einheitliche Richtlinien, nach welchen Paramedics anstelle von bzw. im Vorfeld von NotärztInnen eingesetzt werden dürfen.

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Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Hundstorfer hat sich zu einer Stel­lung­nahme zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.58.43

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor dem Bildschirm! Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen und einige Punkte ein bisschen „geradebiegen“ beziehungsweise auch zusätzliche Realitäten einmal herausarbeiten. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Punkt eins: Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes machen wir heute 19 verschie­dene Änderungen bei Gesetzesbestimmungen. Sollte jemand von Ihnen meinen, die Regierung schlafe, dann schauen wir uns nur diesen Tagesordnungspunkt an.

Punkt zwei: Herr Loacker – er ist wie immer nicht da … (Zwischenrufe bei NEOS und FPÖ.) – Na ja, ein bisschen untergriffig bin ich jetzt auch einmal.

Noch einmal – seien Sie mir nicht böse –: Einer stellt da etwas her, behauptet etwas, und dann geht er. Das habe ich gemeint, wenn ich sage, man sollte zumindest so lange dableiben, bis das abgearbeitet ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Noch einmal: Ich mache jetzt etwas, was man mir normalerweise nicht zutraut. Frau Belakowitsch-Jenewein stellt sich da her, behauptet etwas und bleibt wenigstens da, bis die Antwort kommt. (Ruf bei der FPÖ: Genau!) Das möchte ich … (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Doppler.) – Dass ihr die Antwort dann nicht gefällt, ist ja eine andere Geschichte (allgemeine Heiterkeit), aber es geht schlichtweg auch um eine gewisse innere Disziplin zu diesem Tagesordnungspunkt.

Ich wollte nämlich sagen, dass in der Sozialversicherungswelt die Zeit der Luxus­pensionen in Abschaffung ist. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Sie sind alle auslaufend, alle Dienstordnungen sind umgestellt et cetera. Alle, die noch aus dem alten System kommen, haben Sicherungsbeiträge et cetera.

Wenn dann das Thema Transparenz kommt, kann ich alle nur einladen, bitte die Rechnungshofberichte zu lesen, weil nichts in diesem Land so vom Rechnungshof zerlegt ist wie die Sozialversicherung. Ich lade Sie wirklich dazu ein! Sie brauchen sich nur die Rechnungshofberichte der letzten zehn Jahre zur Hand zu nehmen. Da haben Sie alle Transparenz auf Erden drinnen. Alle Fakten, von denen der Rechnungshof meint, dass es Fakten sind, haben Sie da drinnen. Demzufolge ist Transparenz über­haupt nicht unser Thema. Und die von Ihnen periodisch gestellten Anfragen sind die Zusatzgarnierung zur Transparenz. Das ist einmal Punkt eins. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Dazu, sich hier herzustellen und zu sagen, dass die BVA irgendetwas total Privile­giertes ist: Die BVA ist eine Krankenversicherung von öffentlich Bediensteten – ganz egal, welcher Einstufung, welcher Qualifikation et cetera. Sie müssen nur beim Bund, beim Land oder bei Gemeinden mit Ausnahme von Stadt Wien, Magistrat Linz und Magistrat Graz – Innsbruck ist, glaube ich, auch draußen – beschäftigt sein. Egal, wer die Person ist, ob sie 1 500 €, 2 000 € oder 3 000 € hat, sie ist bei dieser Kranken­versicherung versichert. Das ist zudem eine Krankenversicherung, bei der es nicht gerade eine kleine Zahl an Selbstbehalten gibt, die auch intern immer wieder zu Debatten führen.

 


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