Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 183

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


17.23.46

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die 1,3 Prozent haben sich die Beamten natürlich redlich verdient. Daran soll auch nicht herumgedeutelt werden.

Ich möchte trotzdem erklären, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Weil wir im Frühjahr schon im Ausschuss und im Plenum diskutiert haben, dass die Altersdiskriminierung nicht beseitigt ist. Und wir bleiben dabei: Jetzt kommt nämlich eine Novelle, die Anpassungen an einem System vornimmt, das weiterhin altersdis­kriminierend bleibt. Jetzt wissen Sie – speziell auf dieser Seite (in Richtung SPÖ) –, dass ich kein großer Fan der Arbeiterkammer bin. Umso schwerer wiegt es, wenn ich die Stellungnahme der Arbeiterkammer im Begutachtungsverfahren hervorziehe, die gesagt hat, „dass diese Novelle wie schon die erste Dienstrechtsreform 2015 unter wesentlichen europarechtlichen Mängeln leidet. Insbesondere müsste dringend eine gemeinschaftsrechtskonforme Vordienstzeitenregelung getroffen werden“.

Frau Staatssekretärin, jetzt fragen Sie sich, wie ich auf die Idee komme, dass diese Regelung altersdiskriminierend ist. Sie haben, um die Altersdiskriminierung zu besei­tigen, eine Überleitung vom alten Besoldungsschema ins neue gemacht. Da haben Sie die Bezüge vom Februar herangezogen, also von einem System, das altersdiskriminie­rend war, weggerechnet in ein neues, das natürlich dann logischerweise wieder alters­dis­kriminierend sein muss.

Dazu gibt es auch schon eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Es sind meines Wissens noch einmal tausend Verfahren diesbezüglich im Gange. Ihnen kann es eigentlich egal sein, denn finanziell trifft es ja nicht Sie, sondern da kann dann der Finanzminister die Böcke beseitigen, die Sie zwischenzeitlich geschossen haben. (Beifall bei den NEOS.)

17.25


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Steßl zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


17.25.46

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl: Herr Präsident! Ge­schätzte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Ich bedanke mich für die Möglichkeit, dass wir dieses Thema heute so ausführlich diskutieren können, und insbesondere auch dafür, dass ich ein paar Dinge klarstellen kann.

Ich möchte bei Herrn Kollegen Lausch beginnen, ich habe das bereits im Ausschuss gesagt: Es gibt jedes Jahr zumindest eine Dienstrechts-Novelle. Warum? – Damit wir auch den Gehaltsabschluss für die öffentlich Bediensteten in das Hohe Haus bringen. Das ist der erste Punkt, der zum Verständnis aller auch einmal gesagt werden muss.

Der zweite Punkt ist, dass wir nach wie vor noch über die Besoldungsreform dis­kutieren können. Aber mir war es wichtig, bei einem Budgetrisiko von mehreren Milliar­den Euro schnell und möglichst rasch Rechtssicherheit für den Steuerzahler und für die Steuerzahlerin, aber auch für die öffentlich Bediensteten zu schaffen. Diese würden sich alle herzlich bei uns bedanken, wenn wir ab 1. Jänner 2016 keine Steuerreform hätten, wenn wir damals nicht so schnell gehandelt hätten. Das sei auch einmal gesagt.

 


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