Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 189

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sowie als politische Gesamtverantwortliche für das System Schule – in der Ziehung, sich mit Nachdruck am Ausbau eines positiven Berufsbildes zu beteiligen.

Im Wesentlichen ergeben sich aus dem aktuellen Zustand zwei Handlungsfelder:

Wir brauchen ein differenzierteres Berufsbild und mehr Freiheit und Verantwortung im Lehrberuf. Das Ziel ist die Stärkung des Professionsverständnisses, der Gestaltungs­möglichkeiten und des Selbstbewusstseins der Pädagog_innen. Dies sind wichtige Voraussetzungen für mehr persönliche Erfüllung im Lehrer_innen-Beruf.

Wir müssen in ein positives Berufsimage investieren, um in der Gesellschaft mehr Wertschätzung für den Pädagog_innen-Beruf zu erreichen. Dazu braucht es einen starken Fokus auf positive Öffentlichkeitsarbeit, um den Lehrer_innen-Beruf als das abzubilden und zu positionieren, was er ist: eine Expert_innen-Profession und einer der verantwortungsvollsten und wichtigsten Berufe in unserer Gesellschaft!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das Berufsbild der Lehrerinnen und Lehrer umfassend aufgewertet wird. Dazu braucht es ein differenzierteres Berufsbild, mehr Gestaltungsmöglichkeiten und eine Stärkung des Professionsverständnisses der Lehrer_innen. Zudem soll systematisch und nachdrücklich in ein positives Berufsimage investiert werden, um den Lehrer_in­nen-Beruf positiv zu besetzen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung aufzu­werten.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend umfassende personelle Autonomie der Schulen und Überführung des Lehrerdienstrechtes in einen Rahmen-Kollektivvertrag

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1214/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übertritt in das LehrerInnen­dienstrecht Neu für bereits im Dienst befindliche Lehrkräfte (941 d.B.) – TOP 23

Das „neue Lehrerdienstrecht“, das nach zähen und jahrelangen Verhandlungen im Dezember 2013 beschlossen wurde, ist aus unserer Sicht weder zeitgemäß noch funktional. Es gibt keinen objektiven Grund, warum Lehrerinnen und Lehrer anders als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich behandelt werden sollen. Die Differenzierung zwischen Landes- und Bundeslehrer_innen macht das System zusätzlich unnötig kompliziert und intransparent.

Auch die kürzlich präsentierten Vorschläge im Rahmen der Bildungsreform sehen keine oder nur minimale Eingriffe in das bestehende Lehrerdienstrecht vor. Es werden zaghafte und fragwürdige Neuerungen im Bereich der Personalbestellung avisiert, die aus unserer Sicht jedoch zu kurz greifen. Echte und umfassende Personalautonomie bedeutet, dass die Auswahl und Führung des Personals der Schulleitung obliegt,


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