Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 220

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zu entscheiden, ab dem feststeht, dass ein Anspruch auf Gebührenersatz besteht. Dies kann durch den Einzelrichter rasch und einfach erfolgen.

Hinsichtlich der Entscheidung über die Verfahrenseinstellung ist zunächst klarzustellen, dass dieser nur deklarative Wirkung zukommt; die Rechtsfolgen der Zurückziehung des Nachprüfungsantrages treten bereits mit deren Eingang beim Bundesverwal­tungs­gericht ein (vgl. dazu das Erkenntnis des VwGH vom 25. Juli 2013, 2013/07/0099, zur Zurückziehung einer Berufung).

Fasst das Bundesverwaltungsgericht in einem solchen Fall dennoch einen Einstel­lungsbeschluss, kann auch diese Entscheidung durch den Einzelrichter schneller getroffen werden als durch den Senat.

Zu Z 7 und 8 (§ 345 Abs. 18 Z 1 und 2 BVergG 2006 und § 145 Abs. 5 Z 1 und 2 BVergGVS 2012):

Das In- bzw. Außerkrafttreten aller novellierten Bestimmungen soll mit 1. März 2016 festgelegt werden.

Durch die Präzisierungen in § 345 Abs. 18 Z 2 BVergG 2006 und § 145 Abs. 5 Z 2 BVergGVS 2012 soll sichergestellt werden, dass alle „Altverfahren“ nach der zum Zeitpunkt ihrer Einleitung geltenden Rechtslage zu Ende geführt werden können. Zum Begriff „Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens“ vgl. insbesondere die Erläuterungen zu § 13 BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII. GP, 35) und Art. 5 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.58.01

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Sinne der Zeit­effizienz sage ich jetzt nichts mehr zum Inhalt dieses Gesetzes. Es ist über das Bestbieterprinzip, über Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping, Subsubverga­ben, mehr Transparenz und so weiter alles gesagt worden. Ich wollte nur nach der Abstimmung nicht den Raum verlassen, ohne auch persönlich Herrn Abgeordnetem Muchitsch gedankt zu haben, nachdem es schon alle getan haben. Aber natürlich auch seinem Bau-Partner Hans-Werner Frömmel, meinem Kollegen Brian Schmidt in meinem Kabinett, der sehr viel Zeit mit diesem Thema verbracht hat, den Kollegen Fruhmann und Hesse vom Verfassungsdienst, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Klubs, die daran mitgewirkt haben, dass dieses Gesetz im Ausschuss dann einstimmig beschlossen wurde und hoffentlich auch hier mit breiter Zustimmung oder vielleicht auch einstimmig beschlossen werden wird.

Nur noch zwei Anmerkungen zur Frau Abgeordneten Mag. Schatz und zur Frau Abgeordneten Dr. Moser: Meine Kollegen im Verfassungsdienst arbeiten sehr intensiv an der Umsetzung sozusagen des weiteren Teiles, wo es um die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie geht, also zum Beispiel um die Ausweitung auf öffentlichen Verkehr.

Dass es einfacher ist, die Legistik zu machen, als dann sozusagen in Verhandlungen eine breite Mehrheit zu bekommen, wie dies jetzt der Fall ist, ist klar. Ich hoffe, dass auch in diesem Prozess dann „Beppo“ Muchitsch und andere „Lokomotiven“ sind, die das mit großer Verve voranbringen.

 


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