in die Höhe haltend), dass wir da einen Zettel verwenden, der natürlich beidseitig beschriftet ist, und das zeugt von Sparsamkeit. Herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zurück zur Tagesordnung, Punkt 26 bis 29, Bundesvergabegesetz 2006, eine Novelle dazu. Mit dieser Novelle soll die öffentliche Hand verpflichtet werden, etwa bei Bauaufträgen von über einer Million Euro einen stärkeren Fokus auf Qualität und Folgekosten zu legen. Das ist ein ganz wichtiger Ansatz.
Außerdem sind verschiedene Schranken vorgesehen – das haben wir heute auch schon gehört –, um die Weitergabe von Aufträgen an unseriöse Firmen und Subunternehmen zu unterbinden. Vor allem aus der Baubranche kommen immer wieder Meldungen über unseriöse Firmen – darüber weiß Kollege Muchitsch am besten Bescheid.
In Zeiten der großen Arbeitslosigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es ganz, ganz wichtig, dass in Österreich die Aufträge an seriöse heimische Firmen vergeben werden, wo auch die Wertschöpfung in Österreich bleibt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Entwurf (776 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 und das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 (994 d.B.) geändert werden.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Auer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Auer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 und 2 eingebracht.
Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Somit ist der Antrag einstimmig angenommen. (Allgemeiner Beifall.)
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen. (Allgemeiner Beifall.)
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