Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 285

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22.29.50

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! An sich ist es in der letzten Zeit nicht besonders üblich gewesen, zu Immunitätsfragen hier noch eine Debatte durchzuführen. In diesem Fall ist es mir aber trotzdem wichtig, ein paar Dinge festzuhalten.

Anlassfall war die Wiener Landtagswahl, für die die NEOS ein Massen-SMS mit einer Wahlaufforderung an Zehntausende WählerInnen geschickt haben – offensichtlich ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz. Die erste Reaktion der NEOS war, dass man getan hat, als wäre es ohnehin korrekt gewesen. Es ist dann doch zugestanden worden, dass Fehler passiert sind. Das muss man auch anerkennen.

Es kam dann das, was logischerweise kommen musste: Aufgrund einer Anzeige gab es beim Fernmeldebüro Wien das Ersuchen an das Parlament auf Auslieferung des Kollegen Strolz. Das ist in dem Fall deshalb logisch, weil die NEOS in Wien keine Rechtspersönlichkeit haben, sondern offenbar die Rechtspersönlichkeit die Bundes­partei ist, weshalb auch Herr Kollege Klubobmann Strolz in die Ziehung kommt. So weit, so gut.

Was mich dann verwundert hat, und das möchte ich nur festhalten, war die öffentliche Reaktion der NEOS, die eigentlich davon ausgegangen sind, dass es hier zu keiner Auslieferung kommen sollte. Das ist meiner Meinung nach ein klarer Fall, und würde nicht ausgeliefert werden, wäre die Auslieferungspraxis des Hauses völlig umgekehrt worden.

Kollege Alm hat das Gleiche auch gestern im Immunitätsausschuss noch einmal argumentiert. (Abg. Strache: Man versteht Sie akustisch gar nicht! Das ist überhaupt nicht verständlich! Rufe bei der SPÖ: Bei uns schon! Wir verstehen es schon! Abg. Matznetter: Das ist ein Telekommunikationsproblem!) – Das wird aber eher nicht an mir liegen, sondern dann müsste das Mikrofon wahrscheinlich anders stehen.

Der Punkt war dann, dass Kollege Alm auch im Immunitätsausschuss argumentiert hat, dass eigentlich keine Auslieferung erfolgen sollte. Ich halte nur fest, dass das nach der bisherigen Praxis ein klarer Fall für eine Auslieferung ist. Es geht um eine Landtags­wahl. Wir haben auch in allen anderen Fällen, in denen es um Wahlen gegangen ist, die nicht Nationalratswahlen sind, grundsätzlich ausgeliefert – erst beim letzten Mal übrigens bei einer Gemeinderatswahl, als es Kollegen Höbart betroffen hat. (Abg. Strache: Das war ja der Fehler, weil das ist alles ein politischer Zusammenhang!) – Ja, das hat Kollege Strache auch noch nicht ganz verstanden, weil sich nämlich der Zusammenhang ausschließlich auf den Zusammenhang mit dem Nationalratsmandat bezieht. Würde die Immunität so ausgelegt werden, dass bei jeder Gemeinderatswahl jede politische Aktion sanktioniert und unter Immunität gestellt wird, dann wäre das aus meiner Sicht eine deutliche Überschreitung dessen, was Immunität bringen soll. Das ergibt Sinn.

Übrigens: Sie hat es das letzte Mal betroffen, als wir auch einstimmig dafür waren, dass es zu keiner Auslieferung kommt, weil ein Zusammenhang mit dem Nationalrats­mandat gegeben war. Aber wenn es darum geht, Verwaltungsübertretungen zu begehen und nachher zu sagen: Betroffen ist jetzt aber jemand, der der Immunität unterliegt, und daher soll es nicht verfolgt werden – das wäre eine Ausweitung der Immunität, die aus unserer Sicht überhaupt nicht gerechtfertigt wäre. Deshalb ist es mir auch wichtig, das festzuhalten.

Ich hätte mir von den NEOS auch erwartet, dass sie öffentlich sagen: Das ist ein klarer Fall. Das ist nicht geschehen, deswegen war es mir wichtig, diese Stellungnahme abzugeben. Jetzt kommt Herr Kollege Scherak ohnehin auch noch ans Rednerpult.

 


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