Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 284

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Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Scherak gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


22.27.26

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Interessant ist es, sich das geschichtlich anzuschauen. Es ist nämlich so, dass es schon drei De-facto-Ministeranklagen gab, zwei in der Ersten Republik und eine in der Zweiten Republik. Das Skurrile daran war nur, dass es immer um Landeshauptleute ging, und das hat deswegen funktioniert, weil es hier im Hohen Haus eine Mehrheit gab, die eine andere Mehrheit war als jene Mehrheit, die die Landeshauptleute betrifft. (Abg. Schieder: 8. Dezember war das!)

Bei Landeshauptmann Haslauer war es klar, das war damals die rot-blaue Koalition, bei Jakob Reumann habe ich es jetzt nicht herausgefunden, aber ich nehme an, dass es ebenfalls eine andere Mehrheit im Hohen Haus gewesen ist. Landeshauptmann Haslauer wurde ja damals deswegen angeklagt, weil er am 8. Dezember spannender­weise die Geschäfte offen gelassen hat, Jakob Reumann wegen der Errichtung eines Krematoriums und wegen der Aufführung von Schnitzlers „Reigen“.

Wir sehen aber auf jeden Fall, dass es hier herinnen nie eine Ministeranklage gegen ein Mitglied der Bundesregierung gegeben hat, und das allein sagt wohl, dass hier Handlungsbedarf besteht, weil wir uns die Bestimmung sonst komplett schenken können, wenn es nicht möglich ist, das anzuwenden, und es immer nur gegenüber Landeshauptleuten geht. Das heißt, historisch ist klar, es braucht hier etwas und es muss etwas geändert werden.

Worüber man diskutieren kann, sind die entsprechenden Mehrheiten, die notwendig sind. Ich bin auch der Meinung, es sollte ein Minderheitsrecht sein. Wir haben einen Antrag eingebracht, dass es ein Drittel der Abgeordneten ist, so wie bei der Normen­kontrolle. Das wäre auch eine Möglichkeit. Klar ist, es muss ein Minderheitsrecht sein, weil – und das ist historisch ganz klar – wir uns die Bestimmung sonst schenken können, weil sie gegenüber einem Minister nichts bringt, weil sie in knapp 100 Jahren noch nie angewendet wurde. Da können Sie ehrlich sein und sich das historisch anschauen: Ändern wir es oder streichen wir es komplett, denn die Regelung bringt ganz offensichtlich nichts und ist nicht umsetzbar! (Beifall bei NEOS, FPÖ und Grünen.)

22.29


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1417/A dem Verfassungsausschuss zu.

22.29.20 37. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland (GZ BMVIT-631.540/0759-III/FBW/2015) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Matthias Strolz (971 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Schließlich kommen wir zum 37. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


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