Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 286

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die Praxis des Hauses ist also eindeutig aufrechterhalten worden. Wir hätten in allen anderen Fällen auch ausgeliefert, und um da einer Mythenbildung vorzubeugen: Es war eine klare Fortsetzung der bisherigen Immunitätspraxis. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. Abg. Strache: Der Abgeordnete im Nationalrat hat eine politische Tätigkeit vollzogen, das war die Meinl-Reisinger!)

22.32


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Scherak gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


22.32.57

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Wieso der Fall nicht so klar ist, hat Herr Kollege Brosz jetzt ohnehin ausgeführt: weil es aufgrund der Tatsache, dass NEOS eine einzige Rechtspersönlichkeit ist und es hier zu einem Fehler in der Wiener Landesgruppe gekommen ist, den wir auch zugestanden haben, und Klubobmann Strolz damit nichts zu tun hat, eben nicht klar ist.

Es war zum ersten Mal der Fall, dass es die Situation gibt, dass die Rechtspersön­lichkeit einer Partei eine einzige ist und dass es deswegen am Schluss dazu kommt. (Abg. Steinhauser: … dass es nichts mit dem Mandat zu tun hat!) – Wir haben den Fehler ja eingestanden, wir haben der Auslieferung im Ausschuss auch zugestimmt, aber was klar ist, ist, dass es eben nicht von Anfang an klar war, weil dieser Fall so noch nie vorgelegen ist. Das ist ganz einfach, und deswegen waren wir auch eine Zeit lang skeptisch und haben selbstverständlich darüber diskutiert und nachgedacht, wie wir das handhaben.

Wir handhaben es jetzt klar. Fakt ist aber: Es war eben nicht klar, weil dieser Fall noch nie da war. Insofern ist es ein wenig daneben und stimmt es nicht, wenn hier davon gesprochen wird, dass ohnehin alles klar ist, weil es eben nicht klar war. Wir haben dem trotzdem zugestimmt, weil wir es besser finden, dass es dadurch dann unter Umständen auch zu einer Klärung kommt. (Beifall bei den NEOS.)

22.34

 

22.34.09

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 971 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 27. November 2015 um Zustimmung zur Verfolgung des Abgeord­neten zum Nationalrat Dr. Matthias Strolz aufgrund des Verdachts einer Verwaltungs­übertretung gemäß §§ 107 Abs. 2 bzw. 109 Abs. 3 Z 20 TKG wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkrimi­nierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Matthias Strolz besteht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. (Abg. Rädler: Der Haselsteiner zahlt das!)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite