Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 125

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Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Karlheinz Kopf: Um den Punkt 1 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des schriftlichen Ausschussberichtes abzu­sehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Verfassungsausschusses über das Volks­begehren (781 der Beilagen) „EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN“, 997 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Abstandnahme von der Aufliegefrist sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 bis 7, 10 und 11 sowie 12 bis 18 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Nein, das ist nicht der Fall.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 122, FPÖ 113, Grüne 95 sowie NEOS und Stronach je 50 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 25 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen zur Abstimmung über die dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen.

12.43.371. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (781 d.B.) „EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN“ (997 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


12.43.57

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Zum „EU-Austritts-Volksbegehren“ ist Folgendes festzuhalten: Wie haben wir es behandelt? – Es wurde im Verfassungsausschuss in zwei sehr umfangreichen Sitzungen verhandelt, die folgendermaßen gegliedert waren: In der ersten Sitzung wurden die Experten der Fraktionen im Haus gehört, und es hat


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