Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Karlheinz Kopf: Um den Punkt 1 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des schriftlichen Ausschussberichtes abzusehen.
Dabei handelt es sich um den Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (781 der Beilagen) „EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN“, 997 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Abstandnahme von der Aufliegefrist sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Karlheinz Kopf: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 bis 7, 10 und 11 sowie 12 bis 18 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Nein, das ist nicht der Fall.
Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 122, FPÖ 113, Grüne 95 sowie NEOS und Stronach je 50 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 25 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen zur Abstimmung über die dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen.
Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (781 d.B.) „EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN“ (997 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
12.43
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Zum „EU-Austritts-Volksbegehren“ ist Folgendes festzuhalten: Wie haben wir es behandelt? – Es wurde im Verfassungsausschuss in zwei sehr umfangreichen Sitzungen verhandelt, die folgendermaßen gegliedert waren: In der ersten Sitzung wurden die Experten der Fraktionen im Haus gehört, und es hat
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