Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 164

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Wir müssen subsidiär Schutzbedürftige aus dieser Artikel-15a-Vereinbarung heraus­nehmen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schwentner.) Wir brauchen da mehr Sachleistungen als Geldleistungen. Wir brauchen den Schulterschluss der Bundes­regie­rung mit den Ländern, denn sonst überschreiten wir heuer noch die Milliarden­grenze bei den Ausgaben für die Mindestsicherung, denn das werden wir auf Dauer nicht schaffen können.

Daher sage ich Ihnen: Hier warten viele Aufgaben auf die neuen Regierungsmitglieder, und wenn es darum geht, das gemeinsam umzusetzen, wird die ÖVP-Fraktion auch bei unpopulären Maßnahmen, die notwendig sind, selbstverständlich ihren Beitrag dazu leisten, das gemeinsam umzusetzen. Es ist eine schwierige Situation, aber wenn die Minister mutig genug sind, werden wir es schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlung über den Punkt 2 der Tagesordnung.

15.00.49Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 7035/AB

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfrage­be­antwortung des Bundesministers für Finanzen mit der Ordnungszahl 7035/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

 


15.00.54

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin – ich habe gesehen, Sie übernehmen gerade den Vorsitz! Sehr geehrte Mitglieder der Bun­desregierung! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Geschätzte Zuschaue­rinnen und Zuschauer auf der Galerie! Anlass der Kurzdebatte ist die Anfragebeant­wortung betreffend die Frühpensionierungen bei der Post, und damit schließe ich bei den Herausforderungen an, die Herr Klubobmann Lopatka vorher genannt hat, unter anderem beim Pensionswesen.

Die Post hat angekündigt, dass sie Mitarbeiter im Alter von über 50 Jahren verstärkt in den Ruhestand versetzen möchte. Schon allein die Ankündigung dieses Vorhabens ist eine Zumutung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und insbeson­dere gegenüber jenen, die in normalen privatwirtschaftlich versicherten Dienstverhäl­tnissen sind, weil das, was hier vorgeht, bedeutet, dass die Post ihre Personalkosten der Allgemeinheit – den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern – umhängt.

Diese Ankündigung der Österreichischen Post AG passt auch sehr gut ins Bild dessen, was wir in den letzten Tagen von der UniCredit Bank Austria AG gehört haben: nämlich dass auch dort versucht wird, die Pensionsverpflichtungen, die die Bank Austria hat, in die Pensionsversicherungsanstalt zu überführen und damit auch wieder der Allgemeinheit – den Versicherten – umzuhängen.

Rechtlich ist das natürlich etwas ganz anderes. Rein juristisch werden Sie mir sagen, Herr Minister Schelling, dass das zwei total verschiedene Paar Schuhe sind. Das


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