Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 170

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In der Anfrage werden auch die im Sozialplan der Post vorgesehenen Zahlungen für den Fall der Ruhestandsversetzung nach § 14 BDG thematisiert. Dazu sei angemerkt, dass sich dadurch an den strengen Voraussetzungen für einen Pensionsantritt nach § 14 BDG natürlich nichts ändert. Dadurch wird es nicht ermöglicht, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schneller oder leichter in Pension zu schicken. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Es geht vielmehr darum, in jenen Fällen, in denen es infolge des Pensionsantritts zu sozialen Härten kommt, eine Geldleistung zu gewähren, und das ist meines Erachtens zu begrüßen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.21


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


15.21.14

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herrn! Wir haben es bei dieser Anfrage, deren Beant­wortung und dem dahinterstehenden Fall mit keinem Einzelphänomen zu tun. Es ist nicht nur die österreichische Post beziehungsweise die Telekom gewesen, die das macht – da kennen wir das –, wir kennen das auch von etlichen Banken, wir kennen das auch – und zwar in sehr reichhaltigem Maße – von den ÖBB, und wir kennen das natürlich auch von vielen Privatbetrieben.

Der Punkt ist nur, dass wir es da mit staatlichen oder teilstaatlichen Unternehmen zu tun haben. Meine Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat daher in diesem Fall der Post eine Anfrage an den damaligen Minister Hundstorfer gestellt und gefragt, wie er die Details sieht; da war die Beantwortung schon sehr eindeutig und teilweise sogar überraschend, überraschend nämlich insofern, als der damalige Minister Hundstorfer davon gar nichts wusste und auf der anderen Seite sogar darauf hingewiesen hat, dass das so nicht im Regierungsübereinkommen steht. Das heißt, im Regierungsüber­einkommen haben sich sowohl SPÖ als auch ÖVP verpflichtet, ältere Mitarbeiter länger in den Unternehmen zu halten und sich derer nicht, sagen wir einmal, den betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu entledigen.

Die Frage ist jetzt, wie in den Betrieben selbst gehandelt wird. Von den ÖBB wissen wir es aus den vergangenen Jahren. Bis vor – sagen wir einmal – ein, zwei Jahren wurde da gnadenlos – bis hinein in die Altersstufe rund um das 45. Lebensjahr – der „Personalstand verändert“, wie das immer so schön heißt. Das heißt, definitiv gestellte Mitarbeiter wurden in Pension geschickt und teilweise die sogenannten ASVGler nachbesetzt. Jetzt haben wir dasselbe bei der Post, und da sagt der ehemalige Sozialminister Hundstorfer, dass er das für eine verfehlte Vorgangsweise hält.

Ich frage mich, ob bei den staatlichen und teilstaatlichen Betrieben wirklich nur mehr die Betriebswirtschaft das einzige Regulativ ist, das wir kennen. Als Staat haben wir es nämlich nicht nur mit den betriebswirtschaftlichen Kosten, sondern dann vor allem auch mit den Sozialkosten zu tun.

Da würde ich mir von der Regierung wünschen, dass sie sich besser abstimmt, dass nicht der Sozialminister auf der einen Seite sagt, dass er das nicht will und dass das nicht im Regierungsübereinkommen steht, und dass sich auf der anderen Seite die finanziell und eigentümerseitig dafür Verantwortlichen abputzen und sagen, dass es ihnen eh wurscht ist. Budgetäre Mittel sind im Sozialministerium momentan natürlich nicht dafür reserviert. Das heißt, es gibt Sonderzahlungen, es gibt Sondergelder und am Ende des Tages haben wir eigentlich nichts gelöst – ganz im Gegenteil –, vor allem


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