Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 188

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Punkt eins: gemeinsames Asylverfahren und damit Ende des Dublin-Regimes. (Prä­sidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Zweitens: Vertiefung des Schengen-Raums, so etwas wie ein Schengen 2.0, auch mit einer vielleicht damit verbundenen Verkleine­rung. Weiters: ein Schnellverfahren für subsidiären Schutz, um eben genau diese leichtere Anerkennung zu gewährleisten (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen), und ein Rückführungsabkommen, auch mit jenen Staaten, die es derzeit nicht unterzeichnet haben. Und, fünftens, natürlich eine eindeutige Trennung von Schutzsuchenden und Arbeitsmigration. (Beifall bei den NEOS.)

16.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


16.27.29

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­ter! Hohes Haus! Herr Kollege Alm, wie der Schelm denkt, so ist er – das möchte ich zu Beginn zu Ihrer Rede sagen; das Nudelsieb dürfte ein bisschen eingesickert sein. (Beifall der Abgeordneten Dietrich und Schenk.)

Meine Damen und Herren, nun zum Sachverhalt: diese Anfrage der Kollegin Schenk, mehr oder weniger nicht beantwortet durch die Frau Bundesminister für Inneres. Ich habe mir das angeschaut: Das ist ja nicht die erste Anfrage an die Frau Bundes­minister für Inneres, die mit Hinweisen darauf, dass es zu aufwendig ist, Statistiken zu führen, nicht beantwortet wird. Ich habe selber einige Anfragen an sie gestellt, bei denen ich dann auch überlegt habe, eine Anfragebesprechung zu machen.

In einem Fall weiß ich es sogar konkret: Da geht es, glaube ich, um eine Handvoll Fälle, wo Sie mir dann geschrieben haben, der Verwaltungsaufwand sei zu hoch. – Diese Fälle könnte ich Ihnen auswendig aufsagen; auch dort ist man mit der Ausrede gekommen, dass der Verwaltungsaufwand zu groß sei. Also das ist eher eine Ausrede, um hier nicht antworten zu müssen.

Meine Damen und Herren, gehen wir jetzt die Anfragebeantwortung durch! Zu den Punkten 1 bis 5 steht da: „Es wird auf den ständigen Unterausschuss des Innenaus­schusses verwiesen.“

Schauen wir uns die Fragen an: Da kann man bei ein, zwei Fragen noch diskutieren und sagen, das ist vielleicht grenzwertig, aber bitte, Frage 5 – „Können Sie die Exis­tenz von IS-Kämpfern bzw. Mitgliedern in Österreich ausschließen?“ – könnte man mit Ja oder Nein beantworten; da ist nicht mehr gefragt. Und es weiß jeder, was die Antwort ist, meine Damen und Herren.

Also das ist meiner Ansicht nach schon eine Missachtung des Interpellationsrechts – und da könnte ich Ihnen noch ein paar Beispiele vorlesen. Ich glaube, die Frage, wie viele der IS-Mitglieder oder -Sympathisanten, die in Österreich aufgegriffen worden sind, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist keine Frage, die unter strengste Staatsgeheimhaltung fällt, sondern das wäre zu beantworten gewesen.

Meine Damen und Herren, kommen wir noch zu Punkt 17: Da wird es dann schon ein bisschen interessant; ich hatte bei einer Anfragebeantwortung von Ihnen auch einmal so einen ähnlichen Fall. Sie haben mir damals geschrieben, Sie können die Frage aufgrund des riesigen Verwaltungsaufwands nicht beantworten und es werde keine Statistik geführt, und ein paar Tage später habe ich die Zahlen, die ich angefragt hatte, eins zu eins aus der Zeitung erfahren; dort haben Sie sie genannt. – So geht man mit dem Parlament nicht um, Frau Bundesminister, das ist sicher nicht fair, was Sie hier machen!

 


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