Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 277

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nur dann, wenn es geschrieben ist und wenn die konkrete Drohung drinnen steht; die öffentliche Beschimpfung der Regierung kann … – und so weiter. Dann haben wir gesagt, jetzt schauen wir uns an, wie damit umgegangen wird, sind draufgekommen, dass die Datenbank des Staatsschutzes nicht einmal eine Kontrolle hat, und haben uns darauf geeinigt, dass es da selbstverständlich eine Kontrolle braucht – das wird der Rechtsschutzbeauftragte sein. Da gibt es konkreten Klärungsbedarf, aber da haben wir einiges geschafft.

Dann haben wir uns gefragt, wie das mit den V-Leuten ist – es ist ja eine österreichi­sche Spezialität, bezahlte Spitzel des Innenministeriums als Vertrauenspersonen zu bezeichnen, aber jetzt ist es nun einmal so geschehen –: Sollen die wie verdeckte Beamte ermitteln dürfen, mit Aufzeichnungsgeräten, mit gefälschten Urkunden, mit falschen Identitäten? – Wir haben gesagt, nein, das wollen wir nicht. Das ist daher gestrichen worden, und vieles andere auch.

Gestern ist es noch um die Berufsgeheimnisse und den Berufsschutz gegangen – ich möchte nicht wiederholen, was Werner Amon völlig zu Recht gesagt hat. Es war wichtig für die Arbeitssicherheit von Journalistinnen und Journalisten, von Anwälten, von Ärzten, zu sagen, das wird wie in der Strafprozessordnung geregelt. – Und das ist jetzt auch so, das passt.

Was haben wir damit gezeigt? – Wir als Parlament sind in der Lage, gute Gesetze zu machen, und ich sage nach meinen Erfahrungen der letzten Jahre: leider oder zum Glück deutlich bessere als das, was aus einzelnen Ministerien kommt. Wir im Parla­ment sind aber auch in der Lage, Ministerien klarzumachen, dass, egal ob Regierungs- oder Oppositionsabgeordnete, wir uns immer mehr als der wirkliche Gesetzgeber sehen. (Beifall bei den Grünen.) Und das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt in diesem Haus, und es ist auch ganz wichtig, dass das auch immer mehr Leute in den Minis­terien – und ich hoffe, auch in der Bundesregierung – als Fortschritt und nicht als Bedrohung sehen.

Jetzt sind wenige, aber wichtige Punkte übrig geblieben. Der wichtigste Punkt war wahrscheinlich: Obwohl der Rechtsschutz in vielen Bereichen – und da gebe ich Otto Pendl und Werner Amon vollkommen recht – nicht der Strafjustiz bedarf, sondern wir da andere Wege finden und zum Teil gefunden haben, in einem Bereich ist es so extrem sensibel, dass ich keinen von der Innenministerin vorgeschlagenen und vom Bundespräsidenten ernannten Rechtsschutzbeauftragten, sondern den vollkommen unabhängigen und unabsetzbaren Richter haben möchte – das ist die Telefonüber­wachung, und in dem Fall die Verkehrsdaten. Da konnten wir uns nicht einigen, weil das Innenministerium darauf bestanden hat: kein Richter. – Okay, da haben wir uns nicht geeinigt. Wir sind der Meinung, dass das mit den Verfassungsgrundsätzen der Republik nicht vereinbar ist. Da gibt es einen ganz einfachen Weg, das zu klären: über die Drittelbeschwerde. Das ist kein Akt gegen unsere Verhandlungspartner, sondern zur Klärung genau dieser Frage.

Dann gibt es einen zweiten großen, wichtigen Punkt: Derzeit ist im Staatssicher­heitsgesetz keine Kontrolle der Datenweitergabe an ausländische Geheimdienste vor­gesehen, und das verstehe ich nicht! Nach den Erfahrungen mit NSA, BND, CIA, GCHQ und so weiter, wo es ja nicht nur um Missbrauch gegangen ist, sondern durchaus in bestimmten Bereichen auch um Datenweitergabe und Kooperationen, die äußerst problematisch sind, müssen wir das kontrollieren, weil wir wissen, dass zwischen Geheimdiensten das Recht des Stärkeren gilt. Und der Stärkere ist, wenn es heißt: Her mit den Daten!, nicht der österreichische Verfassungsschutz, sondern sicherlich CIA, GCHQ oder Bundesnachrichtendienst. Und da brauchen wir Schutz, damit sich die nicht holen können, was sie wollen, mit der Drohung, dass wir sonst nichts von ihnen kriegen.

 


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