Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 335

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich halte das für eine Zumutung und möchte das im Folgenden begründen. Da sieht man dann auch, wohin es führt, wenn man so ein Gesetz keiner genauen Prüfung unterzieht.

Im § 23a, der jetzt geändert werden soll, gibt es einen Absatz 1, der regelt, für welche Vorhaben bei Bundesstraßen eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Dann gibt es einen Absatz 2, der besagt, dass es für bestimmte, etwas kleinere Vor­haben bei Bundesstraßen nur eine Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren braucht. Im geltenden Gesetz steht, dass ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen ist beim „Neubau zusätzlicher Anschlussstellen, wenn auf allen Rampen insgesamt eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) von mindestens 8 000 KFZ in einem Prognosezeitraum von fünf Jahren zu erwarten ist“.

Das heißt, wenn solche Anschlussstellen gebaut werden, ist bei einer bestimmten Frequenz ein vereinfachtes UVP-Verfahren durchzuführen.

Im Absatz 2 weiter unten gibt es für dieses vereinfachte Verfahren sogar nochmals eine Ausnahme, wo man nicht einmal das braucht.

Und siehe da, jetzt rutscht plötzlich ein neuer Punkt hinein. Da steht jetzt: „ausge­nommen“ von dieser vereinfachten UVP „sind

a) der Neubau von Anschlussstellen, die ein schutzwürdiges Gebiet der Kategorie E“ betreffen.

Und wenn man nachschaut, was Kategorie E ist, dann stellt man fest: Das sind Sied­lungs­gebiete. Also das ist Bauland, wo Wohnbauten stehen, Gebiete für Kinderbetreu­ungsein­richtungen, Schulen, Kindergärten und so weiter.

Das heißt, genau dort, wo Menschen wohnen, sagen Sie plötzlich, dass man da nicht einmal ein vereinfachtes UVP-Verfahren braucht, da macht man einen Ausnahmetat­bestand. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Also dass Sie manchmal geschützte Tiere oder Landschaftsteile oder Wasserschutz­gebiete nicht schützen, das bin ich von Ihnen ja gewohnt, aber dass Sie jetzt schon anfangen, zu sagen, dort, wo Menschen leben, Kinder oder Kranke sind, dort braucht man nicht einmal ein vereinfachtes Verfahren, das nehmen wir überhaupt von jeglicher UVP aus, das ist, wie man in Tirol sagt, ausg’schamt.

Daher stimmen wir natürlich nicht zu, sondern dagegen. (Beifall bei den Grünen.)

21.49

21.50.01

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 626 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Groiß, Katzian, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich lasse zunächst über den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite