Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 334

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zuarbeiten. Da geht alles strategisch in eine Richtung und es ist nichts Unterschied­liches da. Ich weiß nicht, warum Sie das nicht sehen oder verstehen wollen.

Was wir jetzt gemacht haben, ist, dass uns die Rechtsanwaltskanzlei Schönherr ein Gutachten gemacht und gesagt hat, dass es bis auf wenige Punkte die Möglichkeit gibt, das einfachgesetzlich umzusetzen. In diesem Fall ist das die zweitbeste Lösung, lieber wäre uns auch die Lösung mit entsprechender Verfassungsmehrheit gewesen.

Was die Kerninhalte anbelangt, so glaube ich, dass dies schon sehr gelungen ist, und das ist auch Inhalt des Gesetzes: Es gibt ein zweistufiges Genehmigungsverfahren mit einer Gesamtverfahrensdauer von maximal dreieinhalb Jahren für Projekte. Das ist positiv, weil einfach koordinierter gearbeitet wird.

Es wird auch, was diese Koordinierung anlangt, natürlich mit möglichst geringem Kräfteaufwand, was neue Positionen hier bei uns im Haus anbelangt, wahrscheinlich mit zwei bis drei Mitarbeitern das Auslangen gefunden werden können. Wenn wir jetzt eine neue Stelle einrichten, mit weiß Gott wie vielen Beamten und Mitarbeitern, sind Sie die Ersten, die mir vorwerfen, dass ich wieder Personal ausgeweitet habe. Also ich glaube, man kann beides durchaus miteinander in Einklang bringen.

Wir haben auch eine koordinierte Vorgangsweise mit den Ländern abgesprochen. Und natürlich ist es wegen des angesprochenen Falles auch notwendig, dass das UVP-Gesetz entsprechend novelliert wird. Die bestmögliche Transparenz durch frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit – von der haben Sie geredet – ist auch enthalten. Es ist ein weitgehender und sehr bürgerorientierter Ansatzpunkt.

Aufgrund der vorgeschrittenen Zeit möchte ich Sie jetzt nicht strapazieren, aber all das, was wir da haben, ist dem Grunde nach ja etwas Positives. (Abg. Brunner: Unzu­reichend!) Die Projekte sind ja nicht willkürlich erfunden, sondern schon lange in Vor­bereitung. Sie werden unsere Versorgungssicherheit erhöhen. Sie reden auch immer von Arbeitsplätzen und von Konjunktur: Wenn Sie sich das ansehen, erwarten uns allein in Österreich 3,1 Milliarden € an Investitionen, die mit 40 000 Arbeitsplätzen verbunden sind.

Also seien Sie konsequent, schauen Sie, dass Sie uns in dieser Weise bei der Be­schleunigung mit dem Gesamtziel unterstützen und dass Sie nicht in der Richtung alles falsch verstehen! (Zwischenruf der Abg. Brunner.) Klimaschutz und Energie im Bereich der Strategie kann nicht immer nur mehr Einschränkungen heißen. Deswegen sind wir gerne offen für weitere Gespräche. Es gibt ja sowieso noch einige Materien, die zur Umsetzung anstehen.

Ich bedanke mich für diesen ersten Schritt, der uns zumindest in der Praxis weiter­helfen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.47


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Willi zu Wort. – Bitte.

 


21.47.09

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Ich melde mich zu dieser Gesetzesvorlage zu Wort, weil mit einem Teil davon der Verkehr betroffen ist, und zwar konkret die Errichtung von Bundesstraßen oder Teilen davon. Es geht um die Umweltverträglichkeitsprüfung für solche Vorhaben.

Bei uns in Tirol gibt es ein Wort, das heißt „ausg’schamt“. Was Sie im Zusammenhang mit dieser Änderung beim Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz für Bundesstraßen vorlegen, ist ausg‘schamt!

 


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