Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 337

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21.53.25

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bun­des­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es sind zwei Regierungsvorlagen, die sich einerseits an die gehobenen Gesundheitsberufe und andererseits an Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte und so weiter richten.

Der materielle Inhalt dieser beiden Regierungsvorlagen ist ja in Wirklichkeit ein gleicher. Es geht darum, dass innerhalb des EWR-Raumes die gegenseitige Anerken­nung von erworbenen Fähigkeiten leichter gemacht werden soll. Prinzipiell klingt das einmal ganz harmlos. Wenn man sich das allerdings im Detail anschaut, dann muss man leider feststellen, dass unsere hohen österreichischen Standards, die wir im Gesundheitswesen haben und auf die wir zu Recht stolz sind, ausgehöhlt werden sollen.

Da gibt es die partielle Anerkennung von Teilwissen. Also da gibt es schon viele Dinge, wo man sich schon die Frage stellen muss, warum wir uns eigentlich sozusagen einem niedrigeren Niveau anpassen müssen. Das ist einfach nicht nachvollziehbar.

Wenn man sich die Stellungnahmen zu dieser Gesetzesmaterie anschaut, Frau Bun­desminister, dann muss ich ehrlicherweise sagen, dass es keine einzige positive gab. Es waren bei sämtlichen betroffenen Berufsgruppen negative Stellungnahmen. (Beifall des Abg. Doppler.) Sämtliche Landesregierungen haben eine negative Stellungnahme abgegeben. Und in jeder Landeregierung in Österreich sitzt eine der beiden Regie­rungsparteien drinnen. Also das ist durch die Bank eigentlich ein verrissenes Gesetz.

In Wirklichkeit ist es doch so, dass man ein bisschen überspitzt formuliert sagen kann, dass der Fußpfleger aus Bulgarien bei uns zum Orthopäden werden soll. Das wollen wir einfach nicht. Ich bin der Meinung, dass, wenn die Menschen in den Heimatländern eben nicht diesen hohen Standard bei den Ausbildungen haben, man entweder auf EU-Ebene schauen muss, dass die Ausbildung dort gehoben wird, oder dass es in Österreich dafür Nachschulungen gibt.

Aber in der vorliegenden Form können wir diesen beiden Gesetzesvorlagen keine Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)

21.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. – Bitte.

 


21.55.46

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Geschätztes Hohes Haus! Ja, mit den Berufsanerkennungsgesetzen wer­den EU-Bestimmungen in innerstaatliches beziehungsweise nationales Recht umge­setzt. Mit diesen Gesetzen werden neue Anerkennungsmechanismen und Instrumente zur Erleichterung der Mobilität von Berufsangehörigen in den Gesundheitsberufen innerhalb der EU nunmehr ermöglicht.

Da gibt es einige Bestimmungen, die von ganz besonderer, für mich besonderer zen­traler Bedeutung sind. Zum Beispiel werden damit Erleichterungen einhergehen: Ein einheitlicher Ansprechpartner steht zur Verfügung, Onlinezugang für Informationen zu holen und die bestmögliche Information, wenn es darum geht, in anderen Ländern seine Berufsausbildung in den Gesundheitsberufen zu erbringen.

Ein weiterer Punkt ist auch die Sicherstellung bei Abwicklungen und bei Verfahren. Auch die Formalitäten kann man bei den jeweiligen zuständigen Behörden überprüfen. Und das ist mit dieser Gesetzesänderung oder -anpassung gewährleistet.

 


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