Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 338

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Ein wichtiger Punkt ist für mich der Europäische Berufsausweis. Dieser Berufsausweis wird um fünf Berufe im Gesundheitsbereich ausgeweitet, wie zum Beispiel die allge­meine Gesundheits- und Krankenpflege, die Apothekerinnen und Apotheker bezie­hungs­weise die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Dadurch, geschätzte Damen und Herren, wird auch jenen Personengruppen die Möglichkeit gegeben, euro­päisch eine Berufsanerkennung in ihrem Beruf zu erlangen.

Ein wichtiger Punkt ist für mich aber auch der partielle Berufszugang, der Berufszu­gang, der sich teilweise auf die Spezialausbildung in dem jeweiligen Herkunftsland bezieht. Dies bedeutet, dass jemand, der eine Spezialausbildung, aber keine Grund­ausbildung in einem Gesundheitsberuf hat, dadurch diese Spezialausbildung im euro­päischen Raum wahrnehmen kann.

Für mich, geschätzte Damen und Herren, ist damit klar, dass diese Bestimmung eine Umsetzung ist, aber dass diese Umsetzung auch eine Qualität mit sich bringt und diese Qualität auch Sicherheit bringt und bei den Patienten ankommen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

21.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. – Bitte.

 


21.58.01

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Wir sprechen, wie schon gesagt, über ein Gesetz, das mehr oder weniger eine EU-Vor­gabe darstellt, die Gewährung des partiellen Zugangs, vor allem im Rahmen eines EU-Berufsanerkennungsgesetzes.

Ich kann Ihnen die Kritik nicht ersparen, Frau Minister, auch wenn das eine Vorgabe von außen ist, die durchgewunken wird. Es hat noch nie ein Gesetz gegeben – zumin­dest habe ich noch keines in dem Bereich gesehen, in dem wir hier diskutieren –, das zu so einer Ablehnung von allen Beteiligten, die zu einer Stellungnahme berechtigt sind, geführt hat.

Wir in Österreich haben uns ein sehr hohes Niveau aufgrund von Gesetzen und der Ausbildung im Gesundheitsbereich angeeignet, ein sehr hohes Niveau nicht nur bei den Ärzten, sondern bei sämtlichen Gesundheitsberufen. Oft kritisieren wir diese Dinge auch, indem wir dann sagen, es ist zu viel Bürokratie drinnen. Aber wie gesagt: Dafür können wir auch stolz sein und das gibt uns international auch einen guten Ruf.

Und jetzt gehen wir her und diskreditieren unsere eigenen Gesetze durch eine EU-Bestimmung. Als ein kurzes Beispiel im zahnärztlichen Bereich sei die sogenannte Prophylaxe-Assistentin erwähnt. Das ist in Österreich mittlerweile ein eigener Beruf, wo im Laufe der Jahre in vielen Bereichen eine wirkliche Qualitätssteigerung stattgefunden hat. Sie dürfen natürlich einiges machen, sie machen diese Arbeit am Patienten, dann machen sie auch noch sauber, sie machen vielleicht die Termine aus und dergleichen.

Der partielle Zugang sagt nichts anderes, als dass man mit einem Zugang, der in einem anderen Land gewährt worden ist, wo die Qualität nachweislich viel schlechter ist, in Österreich diesen Beruf ausüben darf, und zwar nur in diesem beschränkten Gebiet.

Das bedeutet vielleicht, dass sie dann in dem Rahmen keine Hygienemaßnahmen in der Ordination setzen darf, dass sie vielleicht auch keine Abrechnung machen darf, dass sie keine Termine ausmachen darf, auf gut Deutsch, im Berufsanerkennungsfeld überhaupt nicht vollwertig ist.

 


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