Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 339

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Diese Dinge sind für mich absolut unverständlich. Es kommt dann in weiterer Folge noch das mit der Bezeichnungspflicht hinzu. Wir haben so viele Sprachen in der EU, wir haben nicht nur ein lateinisches Alphabet. Auch diese Dinge werden ein Problem darstellen. Kurz gesagt – weil die Zeit fehlt –: Es ist im Endeffekt eine Schlechterstel­lung für den Patienten, und es bedeutet in gewissen Bereichen auch eine Inländerdis­kriminierung. (Beifall des Abg. Doppler.)

Aufgrund der hohen Sensibilität einer entsprechend hochwertigen Ausbildung im Gesundheitsbereich ist diese Liberalisierung von uns eindeutig abzulehnen. Zahlreiche Stellungnahmen verweisen auf schwere Mängel in der Umsetzung und eine Aushöh­lung des hohen Niveaus des österreichischen Gesundheitswesens. Ein partieller Berufszugang und die Nichtvergleichbarkeit der Ausbildung beziehungsweise die Berufsbezeichnung aus dem Heimatland gefährden die Patientensicherheit und den Berufsschutz. (Beifall bei der FPÖ.)

22.01


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


22.01.23

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin Oberhauser! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon erwähnt, sind die beiden Gesetzesvorlagen Umsetzungen einer EU-Richtlinie in nationales Recht und haben unter anderem zum Inhalt, partielle Berufsanerkennungen zu ermöglichen. Die einigende Klammer, unter der alle diese Maßnahmen zu sehen sind, ist das Thema Patientensicherheit.

Patienten, die medizinische Hilfe suchen, die Hilfe bei einem Vertreter eines Gesund­heitsberufs suchen, brauchen vor allem eines: Sie müssen sich darauf verlassen können, dass da jemand seinen Beruf versteht und dass derjenige oder diejenige das auch kann, was auf dem Schild vorne draufsteht. Das ist bei in Österreich ausge­bildeten Ärzten, Pharmazeuten, aber auch bei den Angehörigen des gehobenen medizinischen Dienstes sehr klar, diese Berufe sind gesetzlich geregelt – man bekommt Physiotherapie, wenn „Physiotherapie“ auf dem Schild draufsteht.

In einem Europa mit verschiedensten Berufen und auch den unterschiedlichsten Berufs­anerkennungen, in dem aber auch grenzüberschreitende Dienstleistungen so­wohl möglich als auch gewünscht sind, wird die Sache schon ein bisschen kompli­zierter, daher braucht es da auch eine gesetzliche Regelung.

Auch wenn es den Nationalstaaten durch diese Richtlinie durchaus freigestellt wird, gerade bei so einer heiklen Materie wie den Gesundheitsberufen, diese partielle Anerkennung zu ermöglichen oder auch nicht zu ermöglichen, halte ich es durchaus für richtig und auch für wichtig, Menschen aus den verschiedensten Gesundheitsberufen, die eben zu uns kommen, auch als Potenzial und als Chance für unser Land zu sehen. Allerdings muss – wie vorhin erwähnt – die Patientensicherheit an oberster Stelle stehen. Daher ist eine Änderung gegenüber dem Ministerialentwurf positiv hervorzu­heben, eine Änderung, die besagt, dass eben nicht nur die Berufsbezeichnung aus dem Heimatland, sondern auch die im Anerkennungsbescheid festgelegte deutsch­sprachige Bezeichnung zu führen ist.

Wenn beispielsweise in Deutschland jemand Ernährungstherapeutin ist, dann hat sie nicht die gleiche Ausbildung oder das gleiche Können wie eine Diätologin in Österreich. Eine Biomedizinerin darf in Deutschland keine Tätigkeiten in der Humanmedizin aus­führen, eine Biomedizinische Analytikerin in Österreich aber sehr wohl. In diesem Zu-


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