Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 340

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sammenhang wäre allerdings die Einführung eines transparenten, zentralen Registers beim Bundesministerium durchaus als hilfreich anzusehen.

Im Bereich der Verwaltung halte ich gegenüber dem Erstentwurf die Verschiebung der Behördenzuständigkeit von den Bezirksverwaltungsbehörden zum Landeshauptmann oder vom Landeshauptmann zum Bundesministerium für sinnvoll, außer es handelt sich eben um Berufe mit gesetzlicher Interessenvertretung. Auf das Thema Berufsaus­weis wurde auch schon eingegangen.

Bei einem Punkt, der in einem Abänderungsantrag geregelt wurde, geht es um die Ermöglichung eines Pflegepraktikums für Medizinstudierende. Das ist eine Möglichkeit, die ich beispielsweise im Jahr 1976 am Beginn meiner Ausbildung zur Physiothera­peutin ohne Probleme gehabt habe, die aber die angehenden Mediziner heute aus gesetzlichen Gründen nicht haben. Daher sollte diese Regelung, die wir heute mitbe­schließen, jene Österreicherinnen und Österreicher unterstützen, die ihr Medizinstu­dium in Deutschland absolvieren wollen, denn dort gibt es als Voraussetzung dieses Pflegepraktikum. Aber auch hier spielt die Patientensicherheit eine große Rolle. Dieses Praktikum ist nur nach Absolvierung des theoretischen Teils des Ausbildungsmoduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ möglich, und das umfasst immerhin 100 Stun­den.

Zusammengefasst kann man sagen: Ein sinnvolles Gesetz, in dem Patientensicherheit großgeschrieben wird. (Beifall bei der ÖVP.)

22.04


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Doppler ist als Nächster zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


22.04.53

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Punkt 10 und 11, EU-Berufsanerkennungsgesetz für Gesundheitsberufe: Die EU schreibt vor, dass die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen bis 18. Jänner 2016 in nationales Recht umzusetzen ist. Wäre die EU in der Asyl- und Flüchtlingsfrage nur halb so engagiert, hätten wir schon lang eine Lösung.

Man darf bei diesem Gesetz nicht ganz außer Acht lassen und vergessen – wie bereits von Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein angesprochen –, dass es sehr viele negative Stellungnahmen gab, und das nicht ganz unbegründet, Frau Minister. Auch wurden einige Berufsgruppen fast überhaupt nicht oder zu wenig eingebunden. Ich glaube, das ist auch nicht ganz in Ordnung.

Was soll mit diesem Berufsanerkennungsgesetz erreicht werden? – (Der Redner liest aus einem Schriftstück vor:) „Umsetzung internationaler Standards für die betroffenen Berufe und damit deren nationale und internationale Aufwertung“. Ich habe da ein bisschen recherchiert, und da steht dann weiter: „(…) Anpassung an die interna­tionalen Standards durch die Registrierung und Erleichterung der Migration sowie des internationalen Informationsaustausches“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist keine gute Entwicklung für unser Gesundheitssystem, denn ich glaube, hier bewegen wir uns, was die Qualität und die Versorgung der Patienten betrifft, nach unten. Unser Gesundheitssystem ist ein sehr gutes, und das sollten wir so erhalten und ausbauen und nicht irgendeinem schlechteren Standard angleichen. – Herzlichen Dank.

22.06

 


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