Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 341

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Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr. Mückstein ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.06.49

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt schon einiges darüber gehört, worum es geht. Ich finde es ganz interessant, dass man schon so gut wie jedes Thema instrumentalisieren kann, um Flüchtlingspolitik zu betreiben beziehungsweise die Flüchtlingspolitik der EU anzugreifen. Also um die Flüchtlingspolitik der EU mit diesem partiellen Berufszugang und diesen Anerkennungen von Teilkompetenzen in Verbindung zu bringen (Abg. Doppler: Frau Kollegin! Es geht nicht um …!), muss man schon ziemlich weit ausholen und ein paar Umwege machen. Aber ja, Sie schaffen es immer wieder.

Wir haben es schon gehört: Es ist eine EU-Richtlinie, die wir umsetzen müssen. Es geht um ein Berufsanerkennungsverfahren, und es geht um die Anerkennung von Teilkompetenzen, zum Beispiel für Spezialaufgaben im gehobenen Dienst der Gesund­heits- und Krankenpflegeberufe, in der Krankenhaushygiene oder beim operationstech­nischen Einsatz. Das sind ganz spezielle Kompetenzen, die eben auch isoliert ange­wen­det werden können.

Ich denke, es wäre wichtig – und das wurde auch in den Stellungnahmen mehrmals erwähnt –, eine klare Registrierungsbehörde zu haben und auch ein Zentralregister, worin festgehalten wird, was anerkannt wurde und wer anerkannt wurde, und dass es auch eine Verordnung für die Frage, welche Qualifikationen überhaupt anerken­nungs­fähig sind, gibt, damit sich die Berufsangehörigen auch orientieren können und einen guten Leitfaden dazu haben.

Wichtig wäre uns auch, dass bei den zukünftigen Anerkennungsverfahren die Berufs­gruppen und die Berufsvertretungen eingebunden sind.

Nur um jetzt auch noch dieses Argument der FPÖ ein bisschen zu entkräften: Es gibt in den Stellungnahmen auch umgekehrt die Auffassung – zum Beispiel von den Arztas­sistentInnen –, dass die Ausbildung in Österreich dem internationalen Standard oder dem Standard in Deutschland nicht entspricht, und dass es da eben eine Aufwertung und Verbesserung der Ausbildung geben muss, damit österreichische ArztassistentIn­nen auch mit den deutschen Schritt halten können.

So eine Angleichung ist wahrscheinlich in beide Richtungen nicht schlecht, und diese Durchlässigkeit wünschen wir uns eben auch. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Schittenhelm.)

22.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


22.09.39

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz, das wir hier schaffen, dient dazu, Menschen die Arbeitsmigration zu erleichtern. Jeder von uns, der Kinder oder Freunde mit Kindern hat, weiß, dass die nicht mehr so sind, wie es in meiner Generation war –wir haben hier studiert, sind hier geblieben, haben hier unseren Job gesucht und gear­beitet –, sondern dass die wirklich versuchen, ins Ausland zu gehen, dass die Arbeits­migration von Studierenden, aber auch von Menschen, die ganz normalen erlernten Berufen nachgehen, einfach eine viel größere ist.

 


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