Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 349

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22.31.06

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Es gibt mehrere Themen zu behandeln, und ich komme zuerst zur Novelle des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes. Dieser werden wir nicht zustimmen.

Ich schließe mich in Bezug auf die Rufbereitschaft an. Ich glaube, Herr Kollege Spindelberger, dass man hier nicht unbedingt von einer Möglichkeit reden kann, da es sich aus unserer Sicht – und so sehen das, glaube ich, auch die betroffenen Ärzte und Ärztinnen in den Krankenhäusern – um eine Spar- und Einsparungsmaßnahme han­delt, weil die Misere, die sich um das Ärztearbeitszeitgesetz herum entsponnen hat, dieses Spitalsfiasko, das aufgrund dieser unvorbereiteten Situation entstanden ist, ganz prekäre Situationen in den Krankenhäusern gebracht hat und letztlich diese Notmaßnahme, die Rufbereitschaft der FachärztInnen, notwendig wurde.

Das wird vielfach beanstandet, und ich kann Ihnen nur sagen, dass ich der Meinung bin, wir sollten die Situation in den Spitälern in Österreich mittlerweile wirklich ernst nehmen. Die Ärzte und Ärztinnen in den Krankenhäusern sind offenbar am Limit, und man sollte nicht noch zusätzliche Belastungen einführen, weil sonst bewährte Systeme zugrunde gehen und auch die Motivation der bis jetzt wirklich hervorragend arbeiten­den Ärzte immer mehr verloren geht.

Unseres Erachtens ist der Gesetzentwurf außerdem unpräzise formuliert, das wurde auch mehrfach in den Stellungnahmen deponiert. Anscheinend ist es auch so, dass man das Krankenhaus innerhalb von 20 Minuten erreichen können muss. Das ist für manche Ärzte und Ärztinnen hinsichtlich ihres Wohnorts ein Problem. Auch die Frage der Bezahlung ist ungeklärt. Bezahlt wird man anscheinend nur dann, wenn man tatsächlich abgerufen wird, obwohl man vorher die Rufbereitschaft haben muss.

Es ist auch zu befürchten, dass AusbildungsärztInnen in eine Überforderungssituation kommen, nämlich dort, wo Komplikationsmanagement vielleicht aufgrund der Einspa­rungs­notwendigkeiten etwas weiter ausgelegt wird.

Auch diese Ausschussfeststellung, dass die Patientenversorgung dadurch nicht beein­trächtigt werden darf, ist vielleicht gut gemeint, aber etwas weich. Was heißt das? – Natürlich darf die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt werden, aber damit ist nicht gewährleistet, dass dann im Grenzbereich nicht doch im Sinne der Kosteneinsparung gehandelt wird.

Das, was uns an diesem Gesetzentwurf gefällt – und das ist sehr positiv, und man muss auch sagen, dass das, was lange währt, endlich gut wird –, ist die Sache mit den Assistenzhunden und Therapiehunden, nämlich dass diese jetzt auch in Kranken­häusern zugelassen sind. Das wird vielen Menschen sicher helfen, ihre Selbständigkeit zu behalten, auch dann, wenn sie ins Krankenhaus kommen.

Abgelehnt wurde im Ausschuss der Antrag der Kollegin Weigerstorfer zur Etablierung der multimodalen Schmerztherapie. Auch das ist für uns unverständlich und meines Erachtens auch höchst unvernünftig. 1,8 Millionen Menschen sind von chronischen Schmerzen betroffen. Das sind besonders chronische Kreuzschmerzen, Rücken­schmer­zen, rheumatische Erkrankungen und Gelenkserkrankungen. Das war auch eines der Top-Ten-Themen in der Patientenbefragung 2014.

Die Medizin hätte da gute Möglichkeiten zu behandeln. Diese Behandlungs­möglich­keiten haben sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt. Patienten in diesen Bereichen haben auch ein Recht auf Schmerztherapie, aber durch die fehlende strukturelle Verankerung der Schmerztherapie in Österreich sind diese Strukturen in letzter Zeit immer mehr abgebaut worden. Es gab einschneidende Einsparungen –


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