Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 348

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den Ambulanzen haben wollen, dann müssen wir endlich dazu übergehen, dass Ärzte Ärzte anstellen dürfen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Spindelberger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.27.44

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Dr. Karlsböck, man kann alles schlechtreden, und wenn Sie sagen, dass die Rufbereitschaft so nichts bringt und sich alles verschlechtert, dann muss ich sagen: Wenn wir mit dieser Novellierung des Kran­kenanstalten- und Kuranstaltengesetzes die Rufbereitschaften künftig auch an Uni­kliniken, wie in Graz, Innsbruck oder Wien, ermöglichen, dann ist das nur eine Anpas­sung dessen, was in unzähligen anderen Krankenhäusern bereits gang und gäbe ist, nämlich die Möglichkeit einer fachärztlichen Rufbereitschaft.

Bislang ist es so – da brauchen wir uns nichts vorzumachen –, dass in den Zentral­krankenanstalten, also an den Unikliniken, unter anderem auch die Anwesenheit aller in Betracht kommenden Sonderfächer gegeben sein muss, und das ist wirklich mehr als übertrieben. Ihre Schwarzmalerei möchte ich wirklich ein bisschen relativieren, denn in Österreich braucht auch in Zukunft niemand Angst zu haben, wenn er in einem Spital liegt, dass es zu keiner hochwertigen medizinischen Versorgung kommt. Wir haben im Gesundheitsausschuss nämlich ganz klar festgelegt, dass von dieser Rege­lung der Rufbereitschaft nur jene Bereiche erfasst sind, in denen es zu keinen Beein­trächtigungen der Patientenversorgung kommen kann. Sonderfächer, die im Falle eines Notfalls oder von Komplikationen unmittelbar betroffen sind, sind von dieser Rufbereitschaft eindeutig ausgenommen.

Ich möchte noch zu einer anderen Sache kommen. Im Rahmen der Novellierung des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes ist klargelegt, dass der Betrieb von Einrichtungen zum Sammeln und zur Abgabe von Muttermilch vor allem auch aus hygienischen Gründen auf jene Krankenanstalten, an denen Abteilungen für Frauen­heilkunde und Geburtshilfe betrieben werden, beschränkt wird. Das ist gut so, denn wenn ich in die Vereinigten Staaten, nach Kanada oder auch in die Bundesrepublik Deutschland schaue, dann kann ich nur sagen: Finger weg von so riskanten Geschäf­ten wie der Muttermilchbörse! In diesen Ländern kann man nämlich im Internet 100 Milliliter abgepumpte, eingefrorene und steril abgepackte Muttermilch um 4,50 € kaufen – das kann jeder nachlesen. Es ist wirklich grotesk, wie das Ganze abläuft.

Auf der einen Seite muss zwar jene Frau, die ihre Muttermilch anbietet, das Alter ihres Kindes und ihre Postleitzahl angeben, aber die medizinischen Angaben erfolgen alle auf freiwilliger Basis. Wenn dort vielleicht steht, dass sie keine Drogen nimmt, dann kann ich das glauben oder auch nicht glauben. Ich kann das überhaupt nicht nach­vollziehen. Deswegen sind meiner Meinung nach solche Vorgangsweisen, wie sie auch schon in Deutschland immer mehr vorzufinden sind, gemeingefährlich. Spendermilch einer fremden Mutter einem anderen Kind zu geben, ohne die notwendigen Sicher­heits- und Hygienestandards einzuhalten, ist für mich absolut unverantwortlich, weil wir wissen, dass schwere Krankheiten wie HIV, Hepatitis oder Syphilis über Muttermilch übertragen werden können. Deswegen gibt es von mir ein klares Nein. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Singer.)

22.31


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Mückstein zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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