Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 358

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wenn Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Rechtspflege das recht­fertigen.

Es ist also Aufgabe der Behörden, einen fairen Ausgleich zwischen dem Informations­anspruch der Öffentlichkeit und dem Schutz und der Achtung der Privatsphäre zu schaffen; und das gilt natürlich ganz besonders dann, wenn Kinder und Jugendliche betrof­fen sind. Wir haben dieses Beispiel schon einmal hier im Parlament diskutiert: Im Juni letzten Jahres sind Tuberkulosefälle an Wiener Schulen aufgetaucht. Das Wich­tigste war, dass die Gesundheitsbehörden richtig gehandelt haben, dass Untersuchun­gen durchgeführt wurden, dass Umgebungsuntersuchungen durchgeführt wurden, dass der Röntgenbus vor Ort war und dass die betroffenen Patientinnen und Patienten informiert wurden.

Das, was dann leider nicht funktioniert und eigentlich zu einer Tragödie geführt hat, war die Tatsache, dass eine Wiener Zeitung (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Eine Zeitung!) eine betroffene Schule genannt hat, mit allen Problemen, die sich dadurch für die Schülerinnen und Schüler, die ja gesund waren, ergeben haben. Viele wurden dadurch auch indirekt in Mitleidenschaft gezogen. Es gab dann sogar bei einem Sportfest Fragen danach, ob die gesunden Schüler eigentlich überhaupt die Duschkabine benutzen dürfen oder ob die Schülerinnen und Schüler Getränke konsumieren dürfen, da es bei der Ausgabe der Getränke vielleicht sogar zu einer Ansteckung kommen könnte, obwohl das natürlich gar nicht der Fall sein konnte.

Grundlegend geht es also um eine Verschwiegenheitspflicht, um Schutzbedürfnisse von Menschen – und gerade von Kindern und Jugendlichen. Unterscheiden muss man davon natürlich die öffentliche Informationen, auch die Information durch die Gesund­heitsbehörden, bei der man Informationen über den neuesten Stand der Wissenschaft, über Krankheitsbilder und persönliche Schutzmaßnahmen weitergibt. Da geht es um die öffentliche Information, aber in Bezug auf alles andere ist es, so glaube ich, am wichtigsten, den Menschen sowie den Patientinnen und Patienten wirklich schnell, rasch und sicher zu helfen. Die Volksanwaltschaft hat festgestellt, dass diese Fälle in Österreich wirklich bestens behandelt werden und dass auch die Abläufe sehr gut funktionieren. (Beifall bei der SPÖ.)

23.04


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


23.04.56

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Ruf bei der ÖVP: Der auch noch?!) – Ja, Herr Kollege, der auch noch, denn er ist ein sehr fleißiger Abgeordneter, und das Thema ist natürlich auch wichtig, das steht außer Frage.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Punkte 12 bis 18 liegen im Gesundheits­bereich. Punkt 12 ist die Änderung des Kranken- und Kuranstaltengesetzes bezüglich der Rufbereitschaft für fachärztliches Personal in Zentralkrankenanstalten – das haben wir heute schon gehört. In Zukunft soll es in Zentralkrankenanstalten, wie zum Beispiel im AKH, ähnliche Regelungen wie in Schwerpunktkrankenhäusern geben. Ganz wich­tig dabei ist, dass zentrale Fächer, wie zum Beispiel bereits vom Kollegen Karlsböck angesprochen – Intensivmedizin, Chirurgie, Anästhesie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Gynäkologie, Radiologie – fachärztlich besetzt sein müssen, auch in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen.

Ich frage Sie, Frau Ministerin: Was ist zum Beispiel mit der HNO-Abteilung? – Das ist natürlich auch eine wichtige Abteilung. Wir alle wissen, dass Kinder oft nach den Ton-


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