Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 364

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von acht Wochen noch nicht erreicht haben, in Zoofachhandlungen trotzdem zum Verkauf angeboten wurden.

Meine Damen und Herren, es gibt keine zehn Zoofachhandlungen in Österreich – da kann man sich bei den Kammern und bei den Behörden erkundigen, man braucht ja eine Bewilligung, wenn man solche Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen verkaufen will –, die diese Hunde- und Katzenwelpen verkaufen dürfen.

Wenn Kollegin Weigerstorfer diese Zoofachhandlungen kennt, wo all diese Punkte zutreffen, dann möge Sie sie hier und heute nennen, denn diese Zoofachhandlungen gehören sofort angezeigt, sie halten sich nämlich nicht an Gesetze.

Was haben wir im Parlament beschlossen, als wir erlaubt haben, diese Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen zu verkaufen? – Es heißt, jede dieser Zoofach­handlungen muss einen Vertrag mit einem Betreuungstierarzt haben. Dieser Betreu­ungs­tierarzt muss verpflichtend binnen zwei Werktagen neu eingebrachte Tiere unter­suchen.

Der Zoofachhändler hat eine Dokumentationspflicht, ein Impfpass oder EU-Heimtierausweis muss vorhanden sein, Name und Anschrift des Züchters, falls der Welpe von einem Züchter kommt, müssen bekannt sein, ebenso Name und Anschrift aller Zwischenhändler, Datum und Eintrag in der Zoofachhandlung und, und, und. Es gibt also für diese Zoofachhandlungen eine wirklich breite Auflage, und, das ist für mich das Wichtigste, es muss dann noch eine Kontrolle der Tierhaltung geben. Zoofachge­schäfte und Tierpensionen sind mindestens einmal pro Jahr durch ein Kontrollorgan, sprich durch einen Amtstierarzt oder durch einen von der Landesregierung beauf­tragten Tierarzt, zu kontrollieren, und das Kontrollorgan darf in keinem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Zoofachgeschäft stehen. Das heißt, sie werden wirklich massivst kontrolliert.

Kollegin Weigerstorfer, noch einmal, wenn Sie Zoofachhandlungen kennen, die genau diese Punkte, die Sie hier schreiben, erfüllen, das heißt massiv gegen das Tierschutz­gesetz verstoßen, dann nennen Sie hier und heute, Sie kommen ja nachher dran, die Namen dieser Zoofachhandlungen! Ich persönlich werde dann diese Zoofachhandlun­gen anzeigen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.22


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


23.22.57

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir unterstützen den Antrag der Kollegin Weigerstorfer.

Mein Vorredner hat es angesprochen, der Verkauf von Hunden und Katzen in Zoo­fachhandlungen war in Österreich schon verboten, 2008 wurde dieses Verbot wieder aufgehoben. Die Beweggründe haben Sie angesprochen, nämlich dass damit versucht wurde, den Handel und Verkauf über Internet und Kofferräume zu unterbinden.

Nur hat das nicht so gewirkt, wie man es sich vorgestellt hat. Es ist jetzt immer noch so, dass Zoofachhandlungen auch aus Tierschutzsicht nicht die geeigneten Orte für die Haltung von Hunden und Katzen sind. Auch österreichische Züchterinnen und Züchter verkaufen nicht gerade gerne ihre Hunde und Katzen über Zoofachhandlungen.

Wir haben sehr oft Probleme, wenn Hunde und Katzen gekauft werden, es kommt nämlich zu Krankheiten, wobei man nicht weiß, woher die Tiere eigentlich genau kommen, ob sie zu früh von der Mutter weggekommen sind und dadurch Krankheiten entstanden sind.

 


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