Als der Menschenrechtsbeirat aus dem Innenministerium herausgelöst wurde und in der Volksanwaltschaft implementiert oder etabliert wurde, sind wir in den Verhandlungen ganz massiv für eine Änderung des Bestellmodus der Volksanwälte und Volksanwältinnen eingetreten, damit der von uns allen gewollte und angestrebte A-Status erreicht werden kann. Es war dann auch nicht überraschend, dass die Volksanwaltschaft bei der letzten Prüfung 2011 eben nur die Einstufung der Kategorie B bekommen hat. Das war etwas, womit wir alle gerechnet haben.
Wir sind allerdings der Meinung, wie ich im Menschenrechtsausschuss auch zu erläutern versucht habe, dass es sinnvoll wäre – oder noch immer notwendig ist, um es klarer auszusprechen –, den Bestellmodus der Volksanwaltschaft zu verbessern, damit eine bessere fachliche Eignung der Volksanwälte und Volksanwältinnen garantiert würde: mit öffentlichen Hearings, mit einem Bewerbungsmechanismus, über den sich Experten und Expertinnen im Bereich der Menschenrechte auch frei bewerben können, damit es nicht nur ehemalige Politiker und Politikerinnen sind, die Volksanwälte und Volksanwältinnen werden.
Wir sind also dafür, dass der Nationale Präventionsmechanismus bei der Volksanwaltschaft möglichst unabhängig ausgestattet wird. Den kompletten Rückbau des bestehenden Nationale Präventionsmechanismus samt menschenrechtlicher Expertise bei der Volksanwaltschaft halten wir nicht für den richtigen Weg. Besser wäre es unserer Meinung nach, den Nationalen Präventionsmechanismus bei der Volksanwaltschaft auszubauen, unabhängiger zu machen und die Volksanwaltschaft hinsichtlich ihres Bestellmodus zu modernisieren.
Deshalb haben wir unseren Antrag für die Abänderung und Modernisierung des Bestellmodus der Volksanwaltschaft neuerlich eingebracht, weil wir der Meinung sind, dass er noch immer sehr, sehr aktuell ist. Aus diesem Grund werden wir dem NEOS-Antrag nicht nähertreten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.
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Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zum Antrag der NEOS, der ja im Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und FPÖ abgelehnt worden ist, möchte ich Folgendes festhalten: Ein nationales Menschenrechtsinstitut für Österreich zu schaffen, halte ich aus mehreren Gründen für nicht sinnvoll. Warum? – Mit 1. Juli 2012 wurde – und das wurde heute bereits erwähnt – die Volksanwaltschaft zur österreichischen, unabhängigen, nationalen Menschenrechtsinstitution. Dadurch wurden auch die Aufgaben der Volksanwaltschaft erheblich erweitert. Die Volksanwaltschaft ist unabhängig, steht allen Menschen zur Seite, ist jederzeit formlos und kann von allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos in Anspruch genommen werden.
Als Aufgabe der Volksanwaltschaft sind im B-VG ausdrücklich Schutz und Förderung der Menschenrechte verankert, es werden Einrichtungen wie zum Beispiel Justizanstalten oder Pflegeheime mit sechs regionalen Kommissionen kontrolliert. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)
Die Volksanwaltschaft informiert immer wieder über menschenrechtliche Standards, kooperiert mit der Wirtschaft und steht auch ständig im Dialog mit der Zivilgesellschaft. Die Volksanwaltschaft weist auch immer wieder ihre Beobachtungen und Wahrnehmungen in einem gesonderten Menschenrechtsteil in ihren Jahresberichten an das Parlament aus. Die drei Mitglieder werden vom Nationalrat in einem transparenten
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