Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 395

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Zum Schluss kommend möchte ich, meine Damen und Herren, noch sagen: Zu Recht sind die Österreicherinnen und Österreicher stolz auf die hohe Reputation, den guten Ruf der österreichischen Volksanwaltschaft in Bezug auf die Menschenrechte. Sie ist für eine positive Weiterentwicklung mehr als motiviert. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

0.51


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Pfurtscheller. – Bitte.

 


0.51.51

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ge­schätzte Zuschauer, die noch durchhalten am Bildschirm oder vor den Compu­tern! (Heiterkeit.) – Es wird kaum mehr jemand sein, das schätze ich so ein.

Kollege Scherak hat es schon erklärt: Die NEOS wünschen sich ein nationales Menschenrechtsinstitut, das unabhängig ist und gemäß den Pariser Prinzipien mit einer entsprechenden gesetzlichen und verfassungsgesetzlichen Grundlage ausgestattet ist. Als Mitglied des Menschenrechtsausschusses habe ich mir sehr genau durchgelesen, was der Herr Scherak wollte. Der Antrag war immerhin sechs Seiten lang, also auch sehr ausführlich begründet. Ich habe das gelesen und habe mir dann gedacht: Eigentlich haben wir dieses Institut ja schon, wir haben schon die Volksanwaltschaft!

Ich habe es mir noch einmal angeschaut und festgestellt, dass sich Dr. Scherak sehr stark auf eine Studie des Ludwig Boltzmann-Instituts von 2006 gestützt hat, und einmal zu rechnen angefangen. Ich schätze, Sie sind ungefähr im Alter meines Sohnes und werden 2006 wahrscheinlich studiert haben. Da Sie auch Jus und Menschenrechte studiert haben, kann ich mir vorstellen, dass Ihnen diese Studie damals unterge­kommen ist, die sie jetzt in diesem Antrag verwendet haben – ohne zu bedenken, dass etwas später, nämlich im Jahr 2011, die OPCAT-Gesetze beschlossen worden sind, auf deren Grundlage die Volksanwaltschaft gegründet wurde. Somit hat sich eigentlich sehr viel von dem, was Sie in Ihrem Antrag gefordert haben, erledigt.

Wir, oder Sie, sind im Ausschuss und jetzt auch noch einmal darauf eingegangen, dass Ihnen die Bestellung der Volksanwälte nicht gefällt, dass Sie sich eine andere Bestel­lung wünschen. In Ihrem Antrag steht, Sie hätten beim Bestellmodus gerne, dass auch Menschen aus der Verwaltung und Regierungsvertreter mitreden können. Das halte ich für eher ein bisschen absurd, denn dann würden genau diejenigen, die kontrolliert werden, wieder mitreden können, wer Volksanwalt wird. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Ich glaube, dass es nach wie vor so, wie es jetzt ist – die freie Entscheidung der Parlamentarier –, doch die bessere Art und Weise ist. Das ist auch der Grund, weshalb wir Ihren Antrag ablehnen.

Auf die anderen Dinge will ich gar nicht mehr so ganz genau eingehen, denn ich habe noch ein paar Nachredner, und die werden auch noch das Ihre dazu sagen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

0.54


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


0.54.55

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass die Volksanwaltschaft beziehungsweise der Nationale Präventionsmechanismus zur Verhütung von Folter den vorgesehenen Unabhängigkeitskriterien nicht ganz entspricht, ist ein Problem. Das sehen wir auch so. Das kritisieren wir auch seit der Umsetzung des OPCAT-Abkommens.

 


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